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Verfasst: 16.10.2007, 16:02
von mellimaus
Die Mandantin hat euch den Antrag für VB erst im Mai 2007 überreicht?

stimme meinen Vorrednerinnen zu, Frist ist abgelaufen. Bleibt wohl nichts anderes, als neuen MB zu stellen. Mdtin bleibt dann auf euren Kosten sitzen, da sie die Frist versäumt hat.

Verfasst: 16.10.2007, 16:02
von AxL
Bei Teilzahlung in 2006 kann die Forderung nicht verjährt sein.

Verfasst: 16.10.2007, 16:02
von Jupp03/11
Verjährung kann doch wohl aufgrund der Ratenzahlung m.E. nicht sein.

Verfasst: 16.10.2007, 16:04
von Strubbel
Spielt es nicht eine Rolle, worauf gezahlt wurde?

Wenn z.B. zwei Forderungen in einem MB geltend gemacht wurden, gegen eine hat sie Widerspruch eingelegt und dann darauf gezahlt, würde die Verjährung bezüglich der anderen doch weiterlaufen, oder?

Verfasst: 16.10.2007, 16:08
von AxL
Bild

Verfasst: 16.10.2007, 16:09
von Strubbel
:) Das ist mal ein guter Einwand!

Verfasst: 16.10.2007, 16:30
von M.arinchen
Jupp03 hat geschrieben:Verjährung kann doch wohl aufgrund der Ratenzahlung m.E. nicht sein.
§ 212 BGB Neubeginn der Verjährung
bei Schuldanerkenntnis = Ratenzahlung.
Klare Sache.

Verfasst: 16.10.2007, 17:05
von Jupp03/11
Strubbel:
Widerspruch wurde zurückgenommen, so jedenfalls der Fragesteller.

Verfasst: 16.10.2007, 18:18
von HIMI
gibt es denn einen schriftlichen Vergleich? Der wäre ggf. verjährungshemmend, aber wieso sollte eine Rechnung aus 2005 überhaupt schon verjährt sein? Ohne einen neuen MB geht es aber nicht.

Re: Frist zum Beantragen des VB verpasst?

Verfasst: 16.10.2007, 18:26
von Mr.Black
Leute, Leute....
llasch hat geschrieben:- mahnbescheid (ford. aus stromlieferung, rechnung vom 07.07.05) zugestellt am 14.06.2006
Verjährung ohnehin erst 2008.