Kontopfändung - Aber Kontoinhaber ist die Mutter

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
leela
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#21

04.06.2007, 22:06

das wäre echt klasse, wenn ich in der sache endlich weiterkomme..
Autotextkönigin
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#22

04.06.2007, 22:06

leela hat geschrieben:Geht dann das das ALG so einfach pfänden?
wäre nett wenn du mir ein muster dafür zukommen lassen könntest..
Ja klar, wenn er mehr als 979,00 netto bekommt, deswegen frug ich ja, wieviel ALG er bekommt, steht ja in der EV. Muster - genauso wie Pfändung gegen "normalen" Arbeitgeber, Drittschuldner ist sein Arbeitsamt.
Hab hier nur eins in Papierform (uralt). Ich versucht mal, ein aktuelles aus dem Büro zu schmuggeln für Dich 8)
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin
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#23

04.06.2007, 22:16

Natürlich gibts da auch eigene Formulare für, hab mal das Forum für Dich durchsucht:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=4586&highlight=
Hier findest Du die Vordrucke.

Viel Erfolg!!
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
leela
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#24

04.06.2007, 22:17

dann hat sich das ja auch erl. er bekommt nicht so viel
er wohnt bei mami und bekommt wohngeld muss aber nichts abgeben kommt man damit weiter?
leela
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#25

05.06.2007, 18:54

komme leider nicht auf die formulare, da ich wohl nicht die berechtigung dafür habe..
Andreas

#26

06.06.2007, 09:14

Du mußt dich oben unter "Benutzergruppen" für die entsprechende Forensektion freischalten...
Andreas

#27

06.06.2007, 09:17

Thema von leela zusammengeführt mit dem vorhandenen Thema.
leela
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#28

06.06.2007, 23:44

wie schaltet man sich denn frei?
und kennt jemand ein trick wie ich bei der bank herausbekommen kann ob es ein oder-konto ist?
Gast

#29

08.06.2007, 08:18

Preußi hat geschrieben:@ fine
In solchen Fällen würde ich mir das von der Bank aber schriftlich bestätigen lassen und dann nach § 903 ZPO eine ergänzende eidesstattliche Versicherung beantragen.

Gruß
Preußi
Das funktioniert aber nicht :oops:
Voraussetzung für 903 ist die Änderung der Vermögensverhältnisse, also Beendigung Arbeitsverhältnis, Erbschaft o. ä.
Wenn das Konto also nicht auf den Schuldner läuft bzw. auch wenn das Konto gekündigt wurde ist dies keine Änderung der Vermögensverhältnisse und somit liegen die Voraussetzungen für 903 nicht vor!
Außerdem was bringt es, wenn der Schuldner dann erklärt, dass die Zahlungen auf das Konto von Mutti oder sonstwem gehen. Wenn er keine Verfügungsberechtigung über das Konto hat, kommt man an sein Geld nicht ran - keine Chance.
Gibt der Schuldner eine falsche Bankverbindung in der e. V. an, hat man auch nicht die Möglichkeit der Nachbesserung sondern kann dann nur Strafanzeige erstatten. :wink:
Andreas

#30

08.06.2007, 09:04

leela hat geschrieben:wie schaltet man sich denn frei?
Siehe Forenbereich "Administration und Support -> Hinweise und Wichtiges", dort den Thread :

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