Kontopfändung - Aber Kontoinhaber ist die Mutter

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leela
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#11

04.06.2007, 19:50

Hi Ihr ich habe ein Problem,
Also hier eine kurze Beschreibung in Stichworten...
Habe gegen mein EX einen VB erwirkt, den GV losgeschickt und nun hat er die eV abgegeben. In dem Protokoll steht (was sich ja auch schon wusste), dass er nichts hat und sein Arbeitslosengeld auf das Konto seiner Mutter geht, weil er keins hat.

Ich weiß das ich die Mutter als Drittschuldner in Anspruch nehmen kann. Aber wie? Hat jemand einen Vorschlag? und was meint Ihr lohnt es sich nochmal Geld für den Pfüb und den GV auszugeben? Was kann ich noch machen?

Ich wäre Euch sehr dankbar wenn Ihr mir helfen könntet...
Autotextkönigin
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#12

04.06.2007, 20:22

Also,
so ganz ohne Kommentar würde ich sagen - du kannst - meine ich -den Herausgabeanspruch (Zahlung des ALG) gegen die Mutter pfänden. Wie? Öööhm, müßte ich selbst mal gucken. Ist das ALG denn so hoch? Dann direkt beim Arbeitsamt pfänden. Warum den Umweg über Mutti??
Sonst erstmal 3 Jahre warten - dann arbeitet Dein Ex vlt. ja wieder. ALG gibt es nur 1 Jahr. 8)
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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idefix
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#13

04.06.2007, 21:04

Mir würde ganz spontan die Kontopfändung bei Mutti einfallen. Die Beiden werden ja wohl ein Oder-Konto haben, d. h. beide sind verfügungsberechtigt und haben Bankvollmacht, und damit sind beide Gesamtgläubiger gegenüber der Bank.

Der Pfüb würde sich zwar nur gegen Deinen Ex richten, aber wenn Mutti ihren Teil nicht abräumt vom Konto, so muss die Bank das Guthaben an Dich auskehren.

Wenn Du und die Mutti die Auszahlung fordern, muss zuerst an Dich gezahlt werden. Ich würde es einfach mal ausprobieren und gucken was passiert und wenn es nur ein Teil der Forderung ist um die Kosten gering zu halten.
Ja, ich habe ein Hobby. Ich lerne das Muster meiner Rauhputztapete auswendig. (Bernd das Brot)
Autotextkönigin
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#14

04.06.2007, 21:11

Da wäre ich mir mal nicht so sicher, daß das ein Oder-Konto ist. Aus den Insolvenzen kenne ich einige, die definitiv kein Oder-Konto haben und trotzdem bei sonstwem ihr Gehalt/ALG etc. überweisen lassen.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
leela
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#15

04.06.2007, 21:41

Hi kann mir jemand viell. ein muster von den pfüb an die mutter schicken habe nämlich auch das poblem weiß auch nicht genau ob beide über das Konto verfügen?
Oder kennt jemand einen trick, wie ich bei der bank herausfinden kann (so ganz unaufällig) ob beide über das Konto verfügen.. ?
leela
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#16

04.06.2007, 21:44

Ja das Problem ist ja, dass ich nicht weis ob beide über das Konto verfügen dürfen bzw. ob der mit Verfügungsberechtigt ist..
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Grübchen
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#17

04.06.2007, 21:49

Also ich verstehe nicht warum du nicht enifach beim Amt das ALG pfändest. Warum am Konto. ISt doch quatsch. Hab im Büro einen ANtrag für Pfändung des ALG.
LG Grübchen
die.aerzte
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#18

04.06.2007, 21:52

Das ist doch egal denke ich ob beide Verfügungsberechtigt sind. Die Mutter hat die Gelder deines Ex Mannes herauszugeben, und man weiß ja nie ob auch noch evtl. erspartes von deinen Ex-Mann mit auf dem Konto ist. Ich habe das schon mal veranlasst und habe einen PfÜB Konto Dritter gemacht. Ist in der hinsicht gut, da sich der Schuldner oder die DS auf jeden Fall melden, da sie oftmals nicht verstehen warum Ihr Konto gesperrt ist. Wir haben dann immer eine Ratenzahlung vereinbaren können und das Konto vorläufig freigegeben.

MFG Sindy
leela
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#19

04.06.2007, 21:56

Geht dann das das ALG so einfach pfänden?
wäre nett wenn du mir ein muster dafür zukommen lassen könntest..
die.aerzte
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#20

04.06.2007, 22:00

ja muss ich morgen mal auf Arbeit schauen nach dem Muster. Also bei uns hat es geklappt und der einen konnte überhaupt nicht verstehen warum das Konto seiner Mutter gepfändet wurde, denn sie hätte damit ja nicht zu tun.
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