Guten Tag.
Ich habe da mal eine Frage.
Ich soll ein Inkassoschreiben erstellen. Der Gegner hat fünf Rechnungen nicht ausgeglichen. Auf jede dieser Rechnungen ist eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € entstanden.
Da der Gegner sich im Verzug befindet, muss er gem. § 288 BGB die Kosten des RA. tragen.
Wenn ich abrechne, nehme ich als Gegenstandswert nur den Betrag, der sich aus den Rechnungen ergibt oder multipliziere ich die Mahngebühren dazu und rechne aus dem Betrag dann die 2300 Geschäftsgebühr.
im Voraus
Geühren bei Inkassoschreiben
ja, sehe ich genauso - ich würde die GG auch nur aus der Summe der Rechnungen ermitteln.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
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