Hallo,
ich eine Frage. Wir haben einen Mahnbescheid beantragt, der Gegner hat Widerspruch dagegen eingelegt. Unser Mandant hat entschieden, dass wir die Sache abschließen sollen und nicht die Gerichtskosten für das streitige Verfahren einzahlen.
Jetzt hat der Antragsgegner selbst die Gerichtskosten eingezahlt und die Abgabe an das streitige Gericht beantragt. Die Richterin fragt jetzt an, ob wir die Klage zurücknehmen möchten oder möchte nach § 697 III ZPO verfahren.
Wir möchten auf keinen Fall die Klage zurücknehmen, dann müssten wir ja auch die Kosten tragen.
Was macht man in einem solchen Fall?
Für eine kurze Rückmeldung wäre ich Euch dankbar.
Antragsgegner stellt Antrag auf Abgabe treitige Gericht
klage zurücknehmen, Kosten zahlen und sich ärgernWas macht man in einem solchen Fall?
- Kasimir1603
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Tja, das ist blöd gelaufen. Wie gkutes schon schreibt, da werdet ihr wohl nicht drumrumkommen
Ciao Kasi
Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)
Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken
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Richtig! Hatten wir auch schon mal... nur standen wir auf der anderen Seite... Da hat sich der gegnerische Anwalt schön geärgert... Der hat einfach nicht bedacht, dass die Forderung seines Mandanten verjährt war... (SW von über 10.000 EUR) Dumm gelaufen...
Liebe Grüße,
romex
romex
Naja: der Mandat hatte ja sicher mal einen Grund, den Mahnbescheid zu beantragen. Wenn er aufgrund der Kosten vor dem Klageverfahren zurückgeschreckt ist, ansonsten aber gute Chancen für seine Forderung sieht - warum sollte er dann freiwillig die Klage zurücknehmen und die Kosten tragen?
aha - ich hatte jetzt schon rausgelesen, dass das Verfahren nicht durchgeführt werden soll. Sonst würde sich die Frage ja eigentlich erübrigen - aber man weiß ja nie
Kann natürlich auch seingkutes hat geschrieben:aha - ich hatte jetzt schon rausgelesen, dass das Verfahren nicht durchgeführt werden soll. Sonst würde sich die Frage ja eigentlich erübrigen - aber man weiß ja nie
- 13
- NORTHERN DINO
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Wie wollt ihr denn um die Kostentragungspflicht herumkommen? Nehmt ihr die Klage nicht zurück, dann wird sie wahrscheinlich abgewiesen. Das dürfte noch teurer werden. Die Beklagtenseite will die Sache unbedingt geklärt aus der Welt haben, was man ihr nicht einmal verdenken kann. Wie schon oben bemerkt: Dumm gelaufen. Das hätte der Mandant sich vorher überlegen müssen.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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