Ersatzzustellung durch Niederlegung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Bina87
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#1

07.10.2009, 11:44

Hallo, unser MB konnte mehrfach nicht zugestellt werden und nun wollen wir eine ersatzzustellung durch niederlegung beantragen. Wie aber mache ich das ???????
Danke schonmal
Krissie
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#2

07.10.2009, 14:43

Probiers mal mit Suchfunktion "öffentliche Zustellung". Da gibt es unzählige Threads.
cosmicmoon
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#3

07.10.2009, 14:48

Steht auf dem Brief vielleicht auch drauf, warum der nicht zugestellt werden konnte??? Das ist nämlich ziemlich wichtig.

Die Zustellung des Mahnbescheids erfolgt in der Regel durch die Post. Kann der Briefträger den Mahnbescheid dem Schuldner nicht persönlich zustellen, kann er ihn in den Briefkasten einwerfen oder ihn beim zuständigen Postamt niederlegen und den Schuldner über die Niederlegung informieren. Dies wird in der Regel sowieso gleich vom Briefträger veranlasst...

Es klingt eher so, als wäre Euer Schuldner dort nicht aufzufinden (also weder Klingelschild noch Briefkasten etc.)... Dann bliebe noch die öffentliche Zustellung, die aber für die Zustellung des Mahnbescheides nicht zulässig ist und somit wäre auf den Klageweg und die öffentliche Zustellung der Klage zu verweisen!
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jojo
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#4

07.10.2009, 15:32

:good
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Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli ! 177
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Bina87
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#5

07.10.2009, 17:01

laut ema ist das sein einiziger wohnsitz. ich finde das alles sehr eigenartig
jenniver
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#6

07.10.2009, 18:24

Hast du schon mal eine Postanfrage gemacht?
cosmicmoon
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#7

07.10.2009, 19:10

Das Gericht muss Dir doch mitteilen WARUM nicht zugestellt werden konnte!
jenniver
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#8

07.10.2009, 19:17

Nicht immer. Je nachdem, was die Post schreibt. Erst diese Woche hatte ich vom Gericht die Mitteiung bekommen, dass der MB nicht zugestellt werden konnte, da dort nicht wohnhaft. Nach Prüfung, wohnt der Schuldner dort definitiv und hat dort auch einen beschrifteten Briefkasten.
cosmicmoon
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#9

07.10.2009, 20:06

Dann habt ihr ja leider einen äußert unfähigen Postbeamten erwischt. Wenn es wirklich gesichert ist, dass der Schuldner dort wohnt und auch ein Briefkasten vorhanden ist. Würde ich den Briefkasten fotografieren und das Foto an das Gericht schicken und beantragen, dass eine Ersatzzustellung gem. § 180 ZPO durch Einlegen in den Briefkasten erfolgen soll :-) Ist wirklich sehr seltsam, dass der Postbeamte den Briefkasten nicht sehen kann... aber vielleicht kann er auch einfach nicht lesen...

Wenn das wieder nicht funktioniert, würde ich mal beantragen, die Zustellung durch einen Justizbeamten vornehmen zulassen.
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