Pkh für Insolvenzantrag?

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
eike116
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
Registriert: 15.06.2007, 09:29
Wohnort: Sachsen - Anhalt

#21

15.06.2007, 09:50

Hallo an alle, ich bin die Neue und kommt jetzt öfters.

Habe gleich eine Fragen an die InsO - Spezies: Wir machen ausschließlich aussergerichtliche VerbraucherInsO. Beratungshilfe wird aber nicht mehr gewährt für den ausserger. Einigungsversuch.

Kann mir jemand helfen, wie ich trotzdem die Kosten bei der Staatskasse abrechnen kann?
:lol: [color=#] [/color]

Vielen, Vielen Dank!
Benutzeravatar
Taddy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 439
Registriert: 13.06.2007, 20:26
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Rechtsanwältin
Software: a-jur
Wohnort: Schleswig-Holstein

#22

18.07.2007, 10:44

Ich brauche mal Eure Meinung:

Mein Chef gibt den Mandanten, die einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch uns stellen lassen wollen, seine Gebühren immer direkt in voller Höhe auf, verlangt quasi vor Einreichung des Antrages einen Vorschuss. Meiner Meinung nach müsste er die Angelegenheit doch über Beratungs-/Prozesskostenhilfe abrechnen, oder?
Es ist besser zu schweigen und als Idiot verdächtigt zu werden, als zu reden und dadurch alle Zweifel zu beseitigen.

Abraham Lincoln (1809-65)
spitzi192
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 298
Registriert: 27.02.2007, 12:25
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Hamburg

#23

18.07.2007, 11:00

@taddy
Der Beitrag von eike116 beantwortet Deine Frage ja eigentlich schon, keine Beratungshilfe für außerger. Einigungsversuch.

Wir machen das aber auch so, dass der Schuldner, für den wir Insolvenzantrag stellen unsere Gebühren vorab oder von seinem pfändungsfreien Einkommen in Raten zahlen muss.

Ich hatte mal ne Schuldnerin, die hat gefragt, ob wir unsere Gebühren dann nicht einfach auch zur Tabelle anmelden können :lolaway
Der Zweifel raubt uns, was wir gewinnen könnten, wenn wir nur wagen würden. [William Shakespeare]
StineP

#24

18.07.2007, 11:02

Ach herrje - nun ja, nicht ganz unklug die Schuldnerin *lach*
Benutzeravatar
SusannLE
Forenfachkraft
Beiträge: 173
Registriert: 09.08.2007, 20:28
Wohnort: Leipzig

#25

14.07.2009, 13:25

Und wie ist das mit der Vertretung von Insogläubigern? Bekomme ich für die Forderungsanmeldung denn Beratungshilfe?
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
BabyBen

#26

14.07.2009, 14:47

Wer für den Insolvenzantrag Zahlungen aus dem pfändbaren Vermögen des Schuldners entgegen nimmt, läuft Gefahr, den Betrag später per Insolvenzanfechtung an den Insolvenzverwalter zurück zahlen zu dürfen.
Benutzeravatar
SusannLE
Forenfachkraft
Beiträge: 173
Registriert: 09.08.2007, 20:28
Wohnort: Leipzig

#27

15.07.2009, 10:38

@BabyBen: logisch :)

Hat sonst keiner eine Antwort auf meine Frage?
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
Antworten