Zustellung Vollstreckungsbescheid

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Lara29
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#1

15.10.2008, 10:47

Hallo,

die Zustellung des Vollstreckungsbescheides erfolgt ja bekanntlich bei der im VB angegebenen Anschrift. Der Antragsgegner ist aber unbekannt verzogen lt. Einwohnermeldeamt. Kann ich mein VB auch an die Arbeitsanschrift zustellen lassen? Wenn ja, wo kann ich dies nachlesen.

Danke vorab.
_steffi_

#2

15.10.2008, 10:58

Rein theoretisch kannst du ja die Ausfertigung vom VB durch den Gerichtsvollzieher zustellen lassen, musst ja nicht das Gericht beauftragen. Ich würde den GVZ beauftragen, dass er den VB in der Arbeitsstätte direkt an den Sch zustellt. Das müsste gehen oder?
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Pepsi
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#3

15.10.2008, 11:18

geht auch mitm Gericht, der Postbote wird das wohl auch hinkriegen..
du hast doch sicherlich ne MOnierung bekommen, dass der VB nicht zugestellt werden konnte und musst jetzt Neuzustellungsantrag stellen, dort trägst du einfach die Adresse mit c/o ein..
Yv0nne
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#4

15.10.2008, 11:23

also wenn es über das Gericht läuft, muss der Vollstreckungsbescheid bezüglich der Arbeitsanschrift geändert werden.

ich hab grad auch ne frage und wollt jetzt kein großes trara machen:

hab eine nachricht vom gericht bekommen, dass VB nicht zugestellt werden konnte weil Schuldner verzogen ist und demgeäß mir auch kein VB vorliegt. man macht ne EMA und kriegt die anschrift raus. muss man dann nochmal erlass eines VB beantragen oder nur um Änderung bitten?
_steffi_

#5

15.10.2008, 11:24

Ja Pepsi aber geht das denn auch wenn nur an die Arbeit zugestellt wird und nicht an den Sch persönlich?
_steffi_

#6

15.10.2008, 11:25

Yv0nne hat geschrieben:also wenn es über das Gericht läuft, muss der Vollstreckungsbescheid bezüglich der Arbeitsanschrift geändert werden.

ich hab grad auch ne frage und wollt jetzt kein großes trara machen:

hab eine nachricht vom gericht bekommen, dass VB nicht zugestellt werden konnte weil Schuldner verzogen ist und demgeäß mir auch kein VB vorliegt. man macht ne EMA und kriegt die anschrift raus. muss man dann nochmal erlass eines VB beantragen oder nur um Änderung bitten?
Äh nee du hast doch einen Antrag auf Neuzustellung vom gericht bekommen oder? so ein organes Blatt
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Pepsi
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#7

15.10.2008, 11:29

:zustimm neuzustellungsantrag!!!

@steffi: probieren geht über studieren ;-)
Yv0nne
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#8

15.10.2008, 11:30

nein. erst kam lange keine nachricht vom gericht (elektonisch) und dann habe ich schriflich nachgefragt was los ist, wo der VB bleibt oder sonst ne nachricht. und dann habe ich nur mitteilung bekommen das der VB nicht zugestellt werden konnte. mehr nicht.
Yv0nne
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#9

15.10.2008, 11:31

nein. erst kam lange keine nachricht vom gericht (elektonisch) und dann habe ich schriflich nachgefragt was los ist, wo der VB bleibt oder sonst ne nachricht. und dann habe ich nur mitteilung bekommen das der VB nicht zugestellt werden konnte. mehr nicht.
_steffi_

#10

15.10.2008, 11:31

Hm, kost ja nischt, dann kann man ja immer noch den GVZ beauftragen, hast eigentlich recht.
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