Anfängerfrage - mein erster VB!

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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TapCat
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#1

08.02.2006, 15:17

Hallo - ja, es ist wahr! Da wir zum größten Teil Familienrecht machen, bin ich in MB/VB -Dingen noch ein unbeschriebenes Blatt!

Meine Frage:

Ich habe jetzt den Antrag auf Erlass des VB vor mir liegen, soll ihn ausgefüllt losschicken.

Muss ich jetzt unter "Weitere Auslagen des Antragstellers..." die Gebühr
0,5 Gebühr VV 3308 + ala + Mwst. dort eingeben oder nicht?

Oder rechnet das Gericht diese Gebühr selbst irgendwie hinzu? Sorry, für die Anfängerfrage, ich bin Quereinsteiger in diesem Job

Fragende Grüße aus Köln

TapCat
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Kathy
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#2

08.02.2006, 15:21

Ne, beim Antrag auf VB musste nur angeben ob Zahlungen geleistet wurden durch den Schuldner, ob sich ne Anschrift geändert hat, ob die Zustellung des VB durch euch oder das Gericht veranlasst wird.

Die Gebühren rechnen die vom Gericht aus.

MfG Kathy
Andreas

#3

08.02.2006, 15:23

Mir stellt sich grad die Frage, welche Version des VB-Antragsformulares du vor dir hast.

Bist du bei nem Mahngericht mit "automatisiertem Mahnverfahren" ?

Dann brauchst du ein Kreuz + zwei mal "1" einzutragen.

Zeile 2: 1 (falls nix gezahlt in der Zwischenzeit)
Zeile 6: X (soll durch Gericht zugestellt werden)
Zeile 8: X (Antrag, Kosten zu verzinsen)

Oben das Datum (neben das Az. ins weiße Feld), Stempel unten hin, Unterschrift und raus damit :D
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Kathy
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#4

08.02.2006, 15:25

:oops: du hast recht Andreas, bei den alten Dingern (in Sachsen noch gebräuchlich) muss man des ja noch ausrechnen.

MfG Kathy
Andreas

#5

08.02.2006, 15:28

Wir hatten hier neulich noch nen ArbG-Mahnbescheid, da konnten wir auch die olle Schreibmaschine auspacken.

War ich so froh, daß da überhaupt noch ein funktionsfähiges Farbband drin war :lol:
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Kathy
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#6

08.02.2006, 15:32

Ich habe der Schreibmaschine den Kampf angesagt :twisted:
Ich fülle grundsätzlich alles mit der Hand aus: Mahnbescheide, Schecks etc.

MfG Kathy
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#7

08.02.2006, 15:41

Ich habe hier zwar auch noch irgendwo ne Schreibmaschine rumstehen, aber nutzen tue ich die seltenst.

Habe mir im PC fast für alles Ausfüllhilfen in Word erstellt.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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TapCat
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#8

09.02.2006, 10:45

...es ist das automatisierte Mahnverfahren ;-)

Danke nochmal, und raus mit dem VB *grins!!


Renate
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Schnecke
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#9

09.02.2006, 10:52

Da wir so selten Mahnbescheide beantragen, wird bei uns auch alles per Hand ausgefüllt! :wink:
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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#10

09.02.2006, 13:57

Hi,

alles was ich nicht mit dem PC ausfüllen kann, fülle ich dann eben auch mit der Hand aus (abgesehen von "alten" MB-Anträgen, die fülle ich dann notgedrungen mit der Schreibmaschine aus).

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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