gkutes hat geschrieben:Die Zahlung müsst ihr natürlich verrechnen. Über die Kosten bleibt das Verfahren dann noch anhängig
Wenn der Gegner denn wirklich gezahlt hat.
Denn nach dem, was zessi schreibt, hat er das zwar behauptet, aber ob er wirklich gezahlt hat, ist für mich nicht ganz klar.
zessi, wie ist es denn? Hat euer Mandant schon bestätigt, dass er das Geld bekommen hat? Darauf würde ich die Chefin noch mal hinweisen. Stell dir mal vor, ihr nehmt bloß wegen dem Schreiben vom Gegner zurück und die Zahlung ist gar nicht erfolgt, dann hat deine Chefin aber ein echtes Problem.zessi hat geschrieben:haben wir ein schreiben von der gegenseite bekommen, dass dieser nur die hauptforderung an unseren mandanten gezahlt hat.