Für die Mieten November und Dezember hat sie einen 2. MB beantragt. Es ist nur die Frage, wie der Vergleich nach dem ersten MB aussieht, den der Mandant offenbar mit dem Mieter selbst geschlossen hat. Ich würde hier auch bezüglich der entstandenen Gebühren und GK das erste Mahnverfahren fortführen und einen VB beantragen.Ciara hat geschrieben:Ja, aber da hättest du doch die Zahlung für September und Oktober angeben können und dann einen zweiten MB für die Mieten November und Dezember.RENOCTBLN hat geschrieben:Nein, das ging nicht, da im 1. MB die Mieten für November und Dezember noch nicht enthalten waren, sie sind ja erst später angefallen.
bei 2 MB´s, Gebühren für 1. MB geltend machen
- elise98de
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4805
- Registriert: 05.05.2009, 16:13
- Beruf: Refa
- Software: Advoware
- Wohnort: iTdA
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
-
- Foren-Azubi(ene)
- Beiträge: 84
- Registriert: 25.08.2015, 10:13
- Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Ja genau, super! Richtig, ich teile dem Gericht mit was gezahlt wurde und beantrage dann den VB nur noch über die GK und unsere Gebühr.
Jetzt ist es natürlich logisch!
Danke!!!
Jetzt ist es natürlich logisch!
Danke!!!