bei 2 MB´s, Gebühren für 1. MB geltend machen

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RENOCTBLN
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#1

06.04.2016, 13:03

Hallo,

ich bräuchte mal wieder Hilfe!

Wir wurden in einer Mietangelegenheit damit beauftragt, die offenen Mieten mit einem Mahnbescheid geltend zu machen.

Der Mahnbescheid wurde nicht weiter verfolgt (bzw. es wurde kein VB beantragt) da unser Mandant mit dem Mieter einen Vergleich geschlossen hat.
(im Vergleich wurde auch vereinbart, dass der Schuldner die Rechtskosten für den bereits beantragten MB und der erarbeiteten Räumungsklage trägt)

An diesen Vergleich hielt sich der Schuldner nur teilweise, er zahlte nur einen Teil der Mieten.

Da weitere Mieten angefallen waren, über die sich im Vergleich auch geeinigt wurde und der Schuldner unsere Gebühren nicht ausgeglichen hat, musste von uns ein neuer MB mit den neuen Mieten beantragt werden. (diese waren im 1. MB noch nicht enthalten)

Im zweiten MB haben wir unter dem Punkt Auslagen die 32,00 € GK eingetragen (für den 1. MB) sowie die RA-Gebühr für den 1. MB.

Es folgte eine Monierungsantwort:

Von der Rechtspflegerin handschriftlich vermerkt wurde, dass die Gerichtskosten für den MB automatisch hinzugesetzt werden, bitte zurücknehmen.

Ich teilte der Rechtspflegerin den Sachverhalt nochmal schriftlich mit, denn es handelt sich hier nicht um die RA-Kosten und GK für diesen MB sondern für den vorherigen, so dass die GK nicht automatisch hinzugefügt werden.

Es folgte ein weiteres Schreiben der Rechtspflegerin mit der Mitteilung, dass als Nebenforderung nur Kosten des hiesigen Verfahrens geltend gemacht werden können. Eine Titulierung der geltend gemachten Gerichts- und Anwaltskosten aus einem anderen Verfahren ist als Nebenforderung nicht möglich. Es wird erneut um Rücknahme gebeten.

Wir haben versucht die Angelegenheit mit der Rechtspflegerin telefonisch zu besprechen, aber sie meinte nur, dass sie uns keine Rechtsberatung geben darf.

Und nun? Ich muss doch unsere Gebühren und die GK irgendwie geltend machen können? Kann hier jemand helfen? Was kann ich der Rechtspflegerin denn jetzt schreiben?
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AliceImWunderland
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#2

06.04.2016, 13:15

Wie lange ist es her mit dem 1. MB?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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#3

06.04.2016, 13:19

AliceImWunderland hat geschrieben:Wie lange ist es her mit dem 1. MB?
wollte ich auch gerade fragen und dann noch, ob denn der Gegner bei seiner Zahlung einen Verwendugnszweck angegeben hat, oder warum Ihr von den Zahlungen nicht die Gebühren und Kosten zuerst in Abzug gebracht habt.
RENOCTBLN
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#4

06.04.2016, 13:38

Der erste MB datiert vom 12.10.2015, mit den Mieten von September und Oktober 2015.

Mit dem zweiten MB mussten wir aber die Mieten für November und Dezember geltend machen.

Der Schuldner hatte die Mieten für September und Oktober 2015 mit Anrechnungsbestimmung gezahlt, so dass wir nicht aus dem 1. MB einen VB beantragen konnten.

Wir konnten unsere Gebühren und Kosten nicht einbehalten, da der Schuldner direkt an unseren Mandanten gezahlt hat.
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#5

06.04.2016, 13:41

RENOCTBLN hat geschrieben:Der erste MB datiert vom 12.10.2015, mit den Mieten von September und Oktober 2015.

Mit dem zweiten MB mussten wir aber die Mieten für November und Dezember geltend machen.

Der Schuldner hatte die Mieten für September und Oktober 2015 mit Anrechnungsbestimmung gezahlt, so dass wir nicht aus dem 1. MB einen VB beantragen konnten.

Wir konnten unsere Gebühren und Kosten nicht einbehalten, da der Schuldner direkt an unseren Mandanten gezahlt hat.
Ihr hättet aber die Zahlung angeben können und den VB über den Rest beantragen.
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#6

06.04.2016, 13:59

Nein, das ging nicht, da im 1. MB die Mieten für November und Dezember noch nicht enthalten waren, sie sind ja erst später angefallen.
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#7

06.04.2016, 14:02

über die Mieten November und Dezember hättest du ja auch einen neuen Mb beantragen können.
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#8

06.04.2016, 14:13

Genau, das haben wir getan!

Und in dem neuen MB wollte ich die GK aus dem 1. MB und die RA-Gebühren mit geltend machen, was die Rechtspflegerin monierte.

Wie komme ich denn nun hier weiter?
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#9

06.04.2016, 14:18

RENOCTBLN hat geschrieben:Nein, das ging nicht, da im 1. MB die Mieten für November und Dezember noch nicht enthalten waren, sie sind ja erst später angefallen.
Ja, aber da hättest du doch die Zahlung für September und Oktober angeben können und dann einen zweiten MB für die Mieten November und Dezember.
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#10

06.04.2016, 14:18

Wenn ich recht sehe, könnt Ihr bis zum 12.04.2016 noch über die offenstehenden Kosten aus dem 1. MB einen VB beantragen. Diese Kosten könnt Ihr nicht im 2. MB mitbeantragen. Hierüber müsst Ihr mit dem 1. MB weitermachen.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

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