Verzugszinsen 9 Prozentpinkte Art. 229 § 34 EGBGB

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Sodoku
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#1

25.11.2014, 12:22

Hallo,

wie ist des jetzt mit den Verzugszinsen bei nicht Verbrauchern, die wurden doch im Sommer von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz auf 9 erhöht. Nach Art 229 § 34 EGBGB ist der 288nF nur auf Schuldverhälnise nach dem 28.7.2014 anwendbar. Also muss ich doch, wenn das Schuldverhältnis aus 2013 stammt, alles mit den 8 Prozentpunkten rechnen, oder?
Bin nur verwirrt, da der Basiszinsrechner automatisch ab 29.7.2014 mit 9 rechnet. Was ist jetzt richtig?

Viele Grüße und schon mal danke.
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Anahid
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#2

25.11.2014, 12:40

9 % sind nur für Forderungen ab dem 28.07.2014 zu berechnen. In Deinem Fall rechnet das Programm falsch.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sodoku
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#3

25.11.2014, 12:49

Danke!
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