Hallo
wir haben hier einen Mahnbescheid beantragt, der Schuldner ist jedoch unbekannt bzw. es wird vermutet, dass er in U-Haft sitzt. Wir haben schon die JVA angefragt bzw. die Mandantschaft wo er genau "Sitzen" könnte, jedoch keinen genauen Ort und Auskunft erhalten.
Der MB ging gegen GmbH und GF. Er ist GF. Nun hat die GMbH Widerspruch eingelegt und es haben sich Gegenanwälte gemeldet. Wir haben nun versucht den MB bei den Gegenanwälten zustellen zu lassen, jedoch wird hier der Nachweis gefordert, dass diese Zustellungsbevollmächtigte für den GF sind. Den haben wir nicht.
Nun möchte mein Chefe eine Zustellung nach § 178 ZPO. für den Mahnbescheid.. wird das gehen? Hat jemand Erfahrung?
Mahnbescheid Zustellung Schuldner unbekannt
Da der Geschäftsführer bei der Gesellschaft angestellt ist, ist eine Ersatzzustellung nach § 178 legitim. Die Gesellschaft darf entgegennehmen, die Anwälte der Gesellschaft aber nicht. Die sind ja nicht Zustellungsbevollmächtigte.
lg
Nachtrag: hier ginge noch eine öffentliche Zustellung gem. §185 ZPO, sofern obiges nicht funktionieren sollte (aus welchen Gründen auch immer), allerdings muss diese vom Gericht bewilligt werden.
lg
Nachtrag: hier ginge noch eine öffentliche Zustellung gem. §185 ZPO, sofern obiges nicht funktionieren sollte (aus welchen Gründen auch immer), allerdings muss diese vom Gericht bewilligt werden.
Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, soll ein MB zugestellt werden.
Dann ist die öffentliche Zustellung natürlich obsolet. : Also wenn die Ersatzzustellung nicht geht (aus welchen Gründen auch immer), müsstet Ihr den MB zurücknehmen. Klagen und die Klage dann öffentlich zustellen lassen. § 688 III ZPOJupp03/11 hat geschrieben:Wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, soll ein MB zugestellt werden.
Die Themenstarterin sollte erstmal genau sagen, gegen wen der MB beantragt wurde und wer dann Widerspruch erhoben hat.
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Der Mahnbescheid wurde gegen die KG vertr.d.d. Komplementär gerichtet. KG wird von Anwälten vertreten, diese habe Widerspruch eingelegt - streitiges Verfahren...
Komplementär ist untergetaucht oder irgendwo in U-Haft... man weiß nix genaues...
kann ich also Ersatzzustellung an die KG erwirken?
Komplementär ist untergetaucht oder irgendwo in U-Haft... man weiß nix genaues...
kann ich also Ersatzzustellung an die KG erwirken?
Ich meine ja, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob es nur unter der Voraussetzung des § 177 ZPO erfolgen kann, oder auch eine Ersatzzustellung an einen anderen Mitarbeiter der KG legitim ist.
Vielleicht kann sich noch jemand anderes hierzu äußern.
lg
Vielleicht kann sich noch jemand anderes hierzu äußern.
lg