Schuldner Insolvenzverfahren, was nun?

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naylu
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#1

30.01.2012, 16:00

Halli hallo!

Unserer Mandantin stehen gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber noch Lohnansprüche zu. Das Insolvenzverfahren läuft aber schon.... normalerweise würde ich ja einen Mahnbescheid ans Arbeitsgericht machen. Kann / muss ich das jetzt trotzdem oder muss ich einen anderen Weg gehen bzw. was besonderes beachten?

Vom Insolvenzverfahren habe ich leider keine Ahnung, dafür entschuldige ich mich vorab schon mal :oops: :pfeif

LG Naylu
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Kanzleihund
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#2

30.01.2012, 18:42

Bitte ganz schnell prüfen, ob Dein Mandant einen Anspruch auf Insolvenzgeld hat. Da läuft eine Ausschlussfrist! Insolvenzgeld gibt es für die letzten drei Monate vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder wenn das Arbeitsverhältnis schon früher beendet wurde, für die letzten 3 Monate des Arbeitsverhältnisses.
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cosmicmoon
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#3

31.01.2012, 22:28

Mahnverfahren kannst Du Dir auch sparen, Forderung muss sofern kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
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Zauberdrops
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#4

31.01.2012, 23:26

cosmicmoon hat geschrieben:Mahnverfahren kannst Du Dir auch sparen, Forderung muss sofern kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Und das geht auch ohne Titel.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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Manges
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#5

03.02.2012, 20:59

Zauberdrops hat geschrieben:
cosmicmoon hat geschrieben:Mahnverfahren kannst Du Dir auch sparen, Forderung muss sofern kein Anspruch auf Insolvenzgeld besteht, zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Und das geht auch ohne Titel.

Falls der Insolvenzverwalter jedoch dann die Forderung dem Grunde nach bestreitet, müsst Ihr Vergütungsklage erheben. Die richtet sich gegen den Insolvenzverwalter:

"Hr. RA AB CD als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Firma EF, diese vertreten durch den Geschäftsführer GH und IJ"

Ihr könnt auch jetzt schon Vergütungsklage einreichen. Nach Klageeingang wird das Verfahren ruhend gestellt bis dass der Schlusstermin (Prüfung der angemeldeten FO und Fazit des Insolvenzverwalters) stattfindet. Ich hab gehört, dass die Insolvenztabelle auch ein vollstreckbarer Titel ist, nur wann man damit vollstreckt weiß nicht....

Ihr sollten lieber auch den Arbeitsvertrag wegen evtl. Ausschlussfristen von Vergütungsansprüchen checken.
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#6

03.02.2012, 22:29

Tut mir leid, es so deutlich zu sagen. Deine Ausführungen sind Humbug. Wenn der Insolvenzverwalter bestreitet, aber nur dann und wenn man versucht hat, die Sache außergerichtlich zu klären, könnt ihr Feststellungsklage erheben. Bekommt ein Arbeitnehmer allerdings Insolvenzgeld, bestreitet der Insolvenzverwalter zu Recht. Die Forderunggeht auf die Bundesagentur für Arbeit über. Und der Tabellenauszug hilft auch nur bei natürlichen Personen, die keine Restschuldbefreiung bekommen.
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