Begründung der Verzugszinsen

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ploinger
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#1

19.04.2011, 17:40

Hallo,

es handelt sich um eine nicht bezahlte Rechnung. Nach Wderspruch gg MB wurde nun streit. Verfahren eingeleitet. Es wurde beantragt:

"Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 100,00 nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.08.10 und EUR 4,00 Mahnkosten zu zahlen...."

Nun meine Frage wie sich der Zinsanspruch begründen lässt.

Normalerweise könnte man schreiben:

"Der Zinsanspruch ist gem. § 288 Abs. 1 iVm § 286 Abs. 2 BGB begründet."

Oder wie könnte man hier den Zinsanspruch korrekt begründen? Bitte Sonderfall beachten, dass die Fälligkeit 13.08.10 bereits in der Rechnung enthalten war. Deswegen habe ich ab diesem Datum verzinst und nicht ab Datum der Mahnung.
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Liesel
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#2

19.04.2011, 17:47

Wenn Zahlungsziel der 13.08. war, ist Verzug ab 14.08. eingetreten.

"Nachdem Zahlung auf den 13.08.2010 verlangt wurde, befindet sich der Beklagte seit 14.08.2010 in Verzug. Aus Verzugsgründen hat er die im Gesetz bezeichneten Zinsen zu bezahlen."
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lipschitz
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#3

19.04.2011, 20:22

Der Beklagte ist spätestens 30 Tage seit Rechnungsstellung mit der Zahlung in Verzug, ergo seit dem 14.08.2010, § 286 Abs. 3 BGB. Die Klägerin beansprucht ab diesem Zeitpunkt Verzugszins, § 288 BGB.

Grüße
Steffi1990
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#4

19.04.2011, 21:49

Das mit den 30 Tagen geht aber doch nur bei juristischen Personen, oder?
Snoops
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#5

19.04.2011, 21:53

ja. in § 286 Abs. 3 bgb heißt es:

"...dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. "
ploinger
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#6

20.04.2011, 09:00

Laut Rechnung hatte der Schuldner 2 Wochen Zahlungsziel...

Daher dachte ich § 288 I iVm § 286 II BGB wäre passend
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