Verzinsung der RA-Kosten im Aufforderungsschreiben

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avors
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#1

25.02.2011, 22:06

Hallo zusammen,

mich beschäftigt da gerade was und ich würd ganz gerne mal Eure Meinung hören...

Kleine Zusammenfassung des Falls (wenn auch nicht relevat)...:
Ein Mandant von uns ist nach 18 Jahren aus einer Mietswohnung ausgezogen. Schönheitsreparaturen waren zwar im Mietvertrag auf den Mieter übertragen, diese sind aber wegen einer Farbwahlklausel ungültig. Nun weigert sich der Vermieter die Kaution rauszurücken... und beauftragt seinen Anwalt mit der "Beitreibung" der Schönheitsreparaturen bzw. verrechnet die mittlerweile entstandenen Malerkosten mit der Kaution und die Anwaltskosten auch... Jetzt hat unser Mandant das entsprechende Aufforderungsschreiben erhalten mit aufgeführen außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten...

So... nun ist mir aufgefallen, dass der Anwalt des Vermieters seine außergerichtlichen Kosten direkt verzinst hat. Meine Frage an Euch: Darf er das überhaupt? Wir machen das nämlich nie im Aufforderungsschreiben; wir machen Zinsen erst im MB bzw. der Klage(oder letztlich KfA) geltend. Hab ich da irgendwas verpasst was die Zinsen angeht...? Bin da jetzt etwas verwirrt und brauch mal Aufklärung...

Danke schöööön!
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rosa

#2

25.02.2011, 22:10

was meinst du denn mit "direkt" verzinst. Ab welchem Tag verlangt er denn Zinsen?
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avors
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#3

25.02.2011, 23:22

Hi Immi,

der Anwalt verzinst seine Kosten seit dem Aufforderungsschreiben. Der Fall ist noch nicht vor Gericht, aber wir erwägen für unseren Mandanten Klage zu erheben. Bisher ging nur außergerichtlicher Schriftverkehr hin und her... und in seinem letzten Schreiben hat der Anwalt des Vermieters "abgerechnet" und das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung sowie der Kaution zunächst mit der Rechnung des Malers (und den Zinsen) und dann noch die RA-Kosten mit Zinsen abgerechnet (Zinsen berechnet seit Datum Aufforderungsschreiben). Mich irritiert das insoweit, weil die Forderung "Schönheitsreparaturen" ja noch strittig ist und wir das halt so machen, dass - wenn der Schuldner nicht zahlt - unsere Kosten im MB-Antrag verzinsen bzw. im Klageantrag. Aber außergerichtlich kann ich mich nicht erinnern jemals Zinsen für unsere RA-Kosten berechnet zu haben... Oh je... wahrscheinlich wirtschaften wir uns gerade in Grund und Boden ;-)
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tweetyS
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#4

26.02.2011, 19:22

Da geht es mir wie Dir. Ich kann mich auch nicht erinnern, außergerichtlich Zinsen für die RA-Kosten verlangt zu haben. So etwas ist mir sonst auch bei anderen noch nicht aufgefallen.
Sam29

#5

26.02.2011, 21:15

Wenn die RA Kosten zu verzinsen sind, dann erst mit Ablauf der Zahlungsfrist.
Sam29

#6

26.02.2011, 21:15

Wenn die RA Kosten zu verzinsen sind, dann erst mit Ablauf der Zahlungsfrist.
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