Nachname bei Antrag auf MB und VB falsch geschrieben

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steffi29
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#1

06.10.2010, 12:37

Hallo ihr Lieben, ich benötige Hilfe, sonst bekomme ich eins auf den Deckel.

Ich habe einen Mahnbescheid beantragt (Barcodeverfahren), der wurde dem Schuldner zugestellt, jedoch der VB konnte nicht zugestellt werden, da Schuldner nicht ermittelbar, da ist uns erst aufgefallen, dass der Schuldner von uns falsch geschrieben wurde, auch noch der Nachname :cry:

Nun kam vom Gericht halt ein Antrag auf Neuzustellung, habe dem Gericht mitgeteilt, dass wir leider den Nachnamen falsch geschrieben haben und Sie ihn bitte noch ändern können. Die Antwort vom Gericht kam und zwar: "In obiger Angelegenheit wurde damals der MB an den Antragsgegner unter dem Nachnamen .... (falsch geschriebener Name) erlassen und zugestellt.

Aufgrund des MB wurde in VB erlassen. Eine Änderung des Nachnamens des Antragsgegners von ... in ... ist jetzt nicht mehr möglich. Dies würde zu einer unzulässigen Parteiauswechslung führen."

Kann ich da jetzt noch irgendwas tun? Wer kann mir helfen? Oder muss ich alles zurücknehmen? Dann bekomm ich von meinem Chef eins auf den Deckel :cry:
secret72

#2

06.10.2010, 12:40

Wie sehr ist der Name denn falsch geschrieben? Könnte man nicht eine Titelumschreibung beantragen? Gibt doch bestimmt Unterlagen, aus denen der richtige Name mit der Anschrift des Schuldners ersichtlich ist und deutlich wird, dass es ein Schreibversehen ist?
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#3

06.10.2010, 12:42

Habt Ihr Euch denn dolle verschrieben oder z.B. einfach nur nen Buchstaben verstauscht oder sowas?

Ich würde das sonst einfach auf ein Büroversehen schieben... .
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steffi29
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#4

06.10.2010, 12:44

Ja, habe Unterlagen dazu, wo der Name richtig geschrieben wurde. Titelumschreibung nach §319 ZPO meinst du? Habe ich auch schon überlegt.
secret72

#5

06.10.2010, 12:46

Wie schwerwiegend ist denn die Falschschreibung?
steffi29
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#6

06.10.2010, 12:47

Der Name ist schon echt doll falsch geschrieben. Ich habe statt ...., .... geschrieben, echt blöd, weiß auch gar nicht wie ich darauf gekommen bin. das mit dem versehentlichen Schreibfehler habe ich schon beim Gericht versucht, daraufhin habe ich ja die obige Antwort bekommen.
Zuletzt geändert von steffi29 am 06.10.2010, 12:58, insgesamt 2-mal geändert.
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#7

06.10.2010, 12:49

Ich glaube, da kommste wirklich nur mit ner Titelumschreibung weiter... und ich würde die Namen hier wieder rausexen bzw. unkenntlich machen.
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secret72

#8

06.10.2010, 12:55

Könnte man eher noch mit einem "Hörfehler" entschuldigen. Also angeben, dass Name telefonisch aufgenommen wurde, weil eilig oder so.

Und ja - bitte wieder rausnehmen den richtigen Name.
steffi29
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#9

06.10.2010, 13:00

Danke euch, ich versuche es mit einer Titelumschreibung.
Kaltforelle
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#10

06.10.2010, 13:31

Wieso Titelumschreibung?

Mit Titelumschreibung wird die Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel für den Rechtsnachfolger gemäß § 727 ZPO bezeichnet.

... und einen Rechtsnachfolger hast du nicht, sondern du hast versehentlich eine Person "erfunden".
Da bleibt nichts anderes, als einen neuen MB zu erstellen.
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