Hallo,
habe folgendes Problem: Nach langen Ermittlungen, konnten wir jetzt herausfinden, dass der Schuldner im Knast sitzt. No. ca. 2-3 Monate.
Die Forderung ist eher gering mit ca. 500,00 EUR.
Würdet ihr den GV in den Knast schicken weg. EV Abnahme oder würdet ihr warten bis der Schuldner wieder "frei" ist.
Und
Die ZV ist doch in dem Fall genauso möglich, oder?
ZV im Knast - würdet ihr das machen
Ich würde eher warten, bis der Schuldner wieder auf freiem Fuß ist. Gerade deshalb, da er ja bald wieder draußen ist und sich dann seinen persönliche und evtl. wirtschaftliche Situation wieder verändert.
Generell ist die ZV auch möglich, wenn der Schuldner einsitzt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass der Schuldner in der Zeit kaum pfändbare Habe besitzt und das Geld, was er evtl. im Gefägnis verdient, so wenig ist, dass es pfandlos ist.
Generell ist die ZV auch möglich, wenn der Schuldner einsitzt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass der Schuldner in der Zeit kaum pfändbare Habe besitzt und das Geld, was er evtl. im Gefägnis verdient, so wenig ist, dass es pfandlos ist.
Tja, was macht man denn, wenn der Schuldner im Gefängnis die Abgabe der eV verweigert?? Haftbefehl?? Da lacht er doch nur!
- Strubbel
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Ich würde warten bis er wieder raus ist.
ZV im Knast ist eigentlich immer unergiebig, weil der Schuldner nichts bei sich hat.
Und um die EV ordnungsgemäß abzugeben, fehlen ihm die Unterlagen und du musst eh ne Nachbesserung machen.
ZV im Knast ist eigentlich immer unergiebig, weil der Schuldner nichts bei sich hat.
Und um die EV ordnungsgemäß abzugeben, fehlen ihm die Unterlagen und du musst eh ne Nachbesserung machen.
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- Grübchen
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Auf jeden Fall in den Knast, denn da ist er anzutreffen, wenn er raus ist, rennst Du ihm nur hinterher unter Umständen. Und die Beugehaft wenn er die eV nicht abgibt kann drangehängt werden, also so lächerlich ist das gar nicht. Alles schon gemacht. Im Knast rennt er Dir nicht weg. Ich würde das auf jeden Fall machen.
LG Grübchen
wir haben auch schon das sogenannte eigengeld gepfändet bzw. hatte das gefängnis dort eine extra schuldnerberatung, die baten dann um ratenvereinbarung. klappte alles prima, so lang er einsaß...
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]
[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
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Über die JVA kannst du aber die neue Anschrift von ihm herausbekommen, da braucht man i.d.R. nicht lange suchen.Grübchen hat geschrieben:Auf jeden Fall in den Knast, denn da ist er anzutreffen, wenn er raus ist, rennst Du ihm nur hinterher unter Umständen. Und die Beugehaft wenn er die eV nicht abgibt kann drangehängt werden, also so lächerlich ist das gar nicht. Alles schon gemacht. Im Knast rennt er Dir nicht weg. Ich würde das auf jeden Fall machen.
In den Kanzleien, in denen ich bisher gearbeitet habe, haben wir nie ne ZV eingeleitet, wenn wir wussten, der sitzt ein. Und das kam leider nicht selten vor, dass der Schuldner einsaß
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Mit der Adr. und der ZV ist das so ein Ding, weswegen ich auch zur ZV im Knast neigen würde. Denn der Schuldner, vorausgesetzt er verliert seine Arbeit nicht, arbeitet in Holland und ist unter der Woche nicht anzutreffen. D. h. ich müsste noch weitere Beschlüsse erwirken um evtl. am WE und Feiertagen vollstrecken zu dürfen.