ZV im Knast - würdet ihr das machen

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Stefanie 211080
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#1

15.06.2007, 09:36

Hallo,

habe folgendes Problem: Nach langen Ermittlungen, konnten wir jetzt herausfinden, dass der Schuldner im Knast sitzt. No. ca. 2-3 Monate.

Die Forderung ist eher gering mit ca. 500,00 EUR.

Würdet ihr den GV in den Knast schicken weg. EV Abnahme oder würdet ihr warten bis der Schuldner wieder "frei" ist.

Und
Die ZV ist doch in dem Fall genauso möglich, oder?
Bärchen

#2

15.06.2007, 09:39

Ich würde eher warten, bis der Schuldner wieder auf freiem Fuß ist. Gerade deshalb, da er ja bald wieder draußen ist und sich dann seinen persönliche und evtl. wirtschaftliche Situation wieder verändert.

Generell ist die ZV auch möglich, wenn der Schuldner einsitzt. Allerdings kann man davon ausgehen, dass der Schuldner in der Zeit kaum pfändbare Habe besitzt und das Geld, was er evtl. im Gefägnis verdient, so wenig ist, dass es pfandlos ist.
Kordu

#3

15.06.2007, 09:39

Tja, was macht man denn, wenn der Schuldner im Gefängnis die Abgabe der eV verweigert?? Haftbefehl?? Da lacht er doch nur!
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Strubbel
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#4

15.06.2007, 09:41

Ich würde warten bis er wieder raus ist.

ZV im Knast ist eigentlich immer unergiebig, weil der Schuldner nichts bei sich hat.

Und um die EV ordnungsgemäß abzugeben, fehlen ihm die Unterlagen und du musst eh ne Nachbesserung machen.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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Grübchen
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#5

15.06.2007, 09:41

Auf jeden Fall in den Knast, denn da ist er anzutreffen, wenn er raus ist, rennst Du ihm nur hinterher unter Umständen. Und die Beugehaft wenn er die eV nicht abgibt kann drangehängt werden, also so lächerlich ist das gar nicht. Alles schon gemacht. Im Knast rennt er Dir nicht weg. Ich würde das auf jeden Fall machen.
LG Grübchen
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mbrefa
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#6

15.06.2007, 09:43

wir haben auch schon das sogenannte eigengeld gepfändet bzw. hatte das gefängnis dort eine extra schuldnerberatung, die baten dann um ratenvereinbarung. klappte alles prima, so lang er einsaß...
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]

[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
Bärchen

#7

15.06.2007, 09:44

Grübchen hat geschrieben:Auf jeden Fall in den Knast, denn da ist er anzutreffen, wenn er raus ist, rennst Du ihm nur hinterher unter Umständen. Und die Beugehaft wenn er die eV nicht abgibt kann drangehängt werden, also so lächerlich ist das gar nicht. Alles schon gemacht. Im Knast rennt er Dir nicht weg. Ich würde das auf jeden Fall machen.
Über die JVA kannst du aber die neue Anschrift von ihm herausbekommen, da braucht man i.d.R. nicht lange suchen.

In den Kanzleien, in denen ich bisher gearbeitet habe, haben wir nie ne ZV eingeleitet, wenn wir wussten, der sitzt ein. Und das kam leider nicht selten vor, dass der Schuldner einsaß
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Grübchen
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#8

15.06.2007, 09:49

Ich kann mich mbrefa nur anschließen, bei uns hat das immer funktioniert, würde das auch immer wieder so machen.
LG Grübchen
Sassi
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#9

15.06.2007, 09:53

Also wir haben im Rechtsfachwirt Kurs auch gelernt, dass es sich auf jeden Fall lohnen kann das Eigengeld zu pfänden. Ich würde es auf jeden Fall probieren.
Liebe Grüße aus München
Stefanie 211080
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#10

15.06.2007, 09:56

Mit der Adr. und der ZV ist das so ein Ding, weswegen ich auch zur ZV im Knast neigen würde. Denn der Schuldner, vorausgesetzt er verliert seine Arbeit nicht, arbeitet in Holland und ist unter der Woche nicht anzutreffen. D. h. ich müsste noch weitere Beschlüsse erwirken um evtl. am WE und Feiertagen vollstrecken zu dürfen.
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