Zwangsvollstreckung am Hochzeitstag der Schuldnerin?

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Kathy
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#51

13.09.2010, 12:05

Was sagt denn der gläubiger zum vorhaben? Ist ja a in dessen Namen.
MfG Kathy

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lucy1510
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#52

13.09.2010, 12:06

Nein, natürlich ist das nicht fair. Schulden nicht zu bezahlen, ist nie fair. Das wissen wir doch zur Genüge.

Ich meinte auch nur damit, dass es man es auch bei einer Vollstreckung nicht übertreiben sollte und man sie vielleicht mit einem bißchen mehr Menschlichkeit eher dazu bewegen kann, ihre Schulden zu zahlen.

Mit der Holzhammermethode erreicht man nicht immer etwas.

Mal angenommen, der GVZ geht wirklich dahin und - wovon ich ausgehe - nichts zu holen ist. Dann macht sie da im Stress irgendwelche Versprechungen, die sie ja nachher doch nicht einhält. Also frag ich mich, was das Ganze bringt, außer die Peinlichkeit. Und ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass der Schuldner da in eine richtige Festlichkeit platzt. Der macht das morgens vor der Hochzeit und dann ist bestimmt nur das Brautpaar zu Hause. Also was bringt's?
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

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domel 3008
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#53

13.09.2010, 12:30

Ich bin auch der Meinung von Rapunzel, daß hier viele zu viel Mitleid mit ach so armen Schuldnerin haben.
Und nach 7 Jahren wäre bei mir auch das Ende der Menschlichkeit erreicht und erst recht die vom Gläubiger.

@ La: Wenn der GVZ dir schon rät lieber vorher eine Ankündigung zu machen, dann würde ich das auch lieber nutzen. Vielleicht auch nochmals eine allerletzte Zahlungsaufforderung machen. Und wenn dann der GVZ bei der Hochzeit auftaucht, dann kann man guten Gewissen sagen, sie haben abermals nicht auf die Aufforderung reagiert....
secret72

#54

13.09.2010, 12:42

@lucy1510
Ich denke, 7 Jahre lang auf Geld waren, ist Menschlichkeit genug.

Wir haben Schuldner, die zahlen 10 Euro im Monat. Aber sie zahlen. Weil sie ihre Schulden los werden wollen. Scheint mir bei dieser Dame aber nicht der Fall zu sein.
La
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#55

13.09.2010, 12:43

@domel 3008: Um die S. noch schriftlich zur Zahlung aufzufordern, habe ich m.E. nicht mehr genügend Zeit. Deshalb will ich ja morgen mit dem zuständigen GVZ telefonieren, schonmal ankündigen, dass ich ihm den ZV erteilen werde und er die S. selbst nochmal die Gelegenheit zur Zahlung geben soll. Ich denke, dass es im Großen und Ganzen besser ist, wenn der GVZ die ZV ankündigt, weil die S. dann eher den Ernst der Lage kapiert.
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domel 3008
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#56

13.09.2010, 12:48

achso...ja, hauptsache ihr wird nochmal der Ernst der lage deutlich und sie kapiert, daß man Schulden abzahlt und nicht sammelt.
Ich glaube auch, daß der GVZ mehr Druck machen kann, als wenn wir nur irgendein Schreiben aufsetzen..
cjdenver
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#57

13.09.2010, 21:39

Dann macht sie da im Stress irgendwelche Versprechungen, die sie ja nachher doch nicht einhält.
Redest du von der Hochzeit selbst? Das soll da tatsächlich schon ein paar mal vorgekommen sein :lolaway

Na jedenfalls: Schuldner müssen mit Vollstreckungsmassnahmen rechnen. Fertig ;)
***

You want credit, I not give ...... you get mad.
I give credit, you not pay ......... I get mad.
......... better you get mad!!


An sich nicht erstattbare Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens erster Instanz sind insoweit erstattbar, als durch sie erstattbare Kosten erspart bleiben. (LG Rheinland-Pfalz)
La
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#58

14.09.2010, 16:50

Hallo, habe neues von der Front...

Habe mit dem zuständigen GVZ telefoniert, und dieser hat mein bisheriges Bild über GVZ´s verändert. So was unfreundliches habe ja echt selten erlebt...

Naja, auf jeden Fall fragte er mich, wie ich so herzlos sein kann und dass ich den Antrag auf ZV stellen sollen, er diesen aber ablehnen wird. Ich habe mich bei ihm bedankt und ihn mal gefragt, auf welcher Seite er eigentlich steht. Er will es nicht machen und hat zu mir gesagt, ich soll mich mal in die Lage versetzen. Ich sagte, wenn ich in ihrer Lage gewesen wäre, wäre ich nicht einkaufen gegagnen, wenn ich kein Geld auf dem Konto habe. Weiterhin sagte er, dass es vielleicht in die Presse kommen könnte, dann sagte ich, soll er sich doch freuen, wird er berühmt :wink:

Werde jetzt eine Taschenpfändung mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass der GVZ zuerst die Schuldnerin anschreiben und nochmal die Optionen aufzeigen soll. Anschließend soll er einen Tag vor der Hochzeit und einen Tag nach der Hochzeit hingehen und eine Taschenpfändung versuchen durchzuführen.

Dadurch, dass sich der GVZ einen Tag vorher ankündigt, hoffe ich, dass die Schuldnerin so ein schlechtes Gefühl bekommt und vielleicht Raten zahlt. Schließlich ist das doch echt keine schöne Erinnerung, wenn vor dem Tag der kirchlichen Hochzeit ein GVZ versucht hat zu vollstrecken. Mal schauen, ich halte euch auf dem Laufenden...

Viele Grüße, La
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
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#59

14.09.2010, 17:08

:shock: Seine persönliche Ansicht interessiert ja wohl nen Pups. Welche rechtlich fundierte Begründung hat er denn bitte für seine Ablehnung?
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Gina

#60

14.09.2010, 17:23

Das sehe ich in der Tat auch so. Er hat gar keinen Grund, die Vollstreckung abzulehnen. Dass er Skrupel hätte, wäre ja noch nachvollziehbar, dennoch muss er den Auftrag ausführen, weil ihr ja gerade an diesem Tage auch Geld(geschenke) bei der Schuldnerin vermutet. Steht irgendwo in der GVGA etwas drin, wann ein GVZ einen Terminsauftrag ablehnen darf?
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