Katalognummer Mahnbescheid

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Eric
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#1

31.08.2010, 16:30

Hi, ich muss Mahnbescheid machen, aber ich will die richtige Katalognummer nicht finden.

Es geht darum, dass es hier eine Firma gab, die einen Haftungsbescheid (wegen Gewerbesteuersäumnisse) über 6300,00 € bekommen hat. Es gab hier zwei Gesellschafter. Der eine hat den vollen Betrag bezahlt und will nun die Hälfte von dem anderen (der ausgeschieden ist) wieder haben. Welche Katalognummer wäre für diesen Fall die Richtige?

Vielleicht wisst ihr Rat.


Danke
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LuzZi
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#2

01.09.2010, 08:58

Dabei müsste es sich m. E. um eine Ausgleichszahlung handeln gem. § 426 II BGB. Aber nun frag mich mal nach der Katalognummer! :shock: Vllt. hilft dir ja dieser Anhaltspunkt etwas weiter :)
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Michael1974
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#3

01.09.2010, 09:16

Hallo Ihr Lieben,

meiner Meinung nach müsste es sich hier um Schadenersatz handeln. Der ein Gesellschafter macht die Hälfte des Betrages aus dem Haftungsbescheid gegen seinen damaligen Mitgesellschafter geltend. Ich würde den Mahnbescheid beantragen mit der Katalognummer Schadenersatz aus (Gesellschafts-?)-Vertrag. Wenn alle Stricke reissen könnte man auch keine Katalognummer angeben, sondern unter sonstiger Anspruch schreiben: Erstattung hälftige Gewerbesteuer gemäß Aufforderungsschreiben vom... (Datum des anwaltlichen Aufforderungsschreiben).

LG, Michael
Eric
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#4

01.09.2010, 09:46

Michael1974 hat geschrieben:Hallo Ihr Lieben,

meiner Meinung nach müsste es sich hier um Schadenersatz handeln. Der ein Gesellschafter macht die Hälfte des Betrages aus dem Haftungsbescheid gegen seinen damaligen Mitgesellschafter geltend. Ich würde den Mahnbescheid beantragen mit der Katalognummer Schadenersatz aus (Gesellschafts-?)-Vertrag. Wenn alle Stricke reissen könnte man auch keine Katalognummer angeben, sondern unter sonstiger Anspruch schreiben: Erstattung hälftige Gewerbesteuer gemäß Aufforderungsschreiben vom... (Datum des anwaltlichen Aufforderungsschreiben).

LG, Michael


Hi, ich denke, ich werde es unter sonstige Forderung beschreiben, da ein Gesellschaftsvertrag hier nicht mehr existiert. Trotzdem danke für die Anregung.

LG
Eric
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#5

01.09.2010, 09:47

LuzZi hat geschrieben:Dabei müsste es sich m. E. um eine Ausgleichszahlung handeln gem. § 426 II BGB. Aber nun frag mich mal nach der Katalognummer! :shock: Vllt. hilft dir ja dieser Anhaltspunkt etwas weiter :)


Danke, hilft mir nicht weiter. Was heißt eigentlich vllt.? Vielleicht?
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LuzZi
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#6

01.09.2010, 10:06

Ja, vielleicht ;)
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Geniesserin
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#7

01.09.2010, 15:02

Ich würde das einfache unter Sonstige Forderungen reinpacken. Da kann man den Anspruch dann mit eigenen Worten begründen.
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