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Festgesetzte Kosten "nachträglich" verzinsen lassen?

Verfasst: 28.05.2014, 10:11
von Lemmy1983
Hallo, ihr Lieben

mir ist letztens ein Lapsus passiert. Und zwar habe ich bei der Beantragung des VB aus Versehen das Häkchen nicht angekreuzt, dass die festgesetzten Kosten mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszins verzinst werden sollen.

VB ist nunmehr erlassen, natürlich ohne Verzinsung...

Kann man die Verzinsung noch nachträglich beantragen? Dann müsste ja ein komplett neuer VB erlassen und zugestellt werden? Hattet ihr schon mal so einen Fall?

REicht da ein einfaches Schreiben: Im Mahnverfahren x./y. wird beantragt, die festgesetzten Kosten mit .... zu verzinsen. Aufgrund eines Büroversehens wurde dies im Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides nicht beachtet..

Für Eure Antworten schonmal vielen Dank :D :thx

Re: Festgesetzte Kosten "nachträglich" verzinsen lassen?

Verfasst: 28.05.2014, 10:20
von Liesel
Das kannst du nicht mehr heilen. Das Ding ist leider durch.

Re: Festgesetzte Kosten "nachträglich" verzinsen lassen?

Verfasst: 28.05.2014, 10:33
von Alegría
Das glaub ich leider auch :?

Re: Festgesetzte Kosten "nachträglich" verzinsen lassen?

Verfasst: 28.05.2014, 11:12
von Lemmy1983
OK trotzdem :thx

Dumm gelaufen.... :?