RA-Kosten - Streitwert

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Recht_Azubi
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#1

18.03.2024, 10:02

Hallo Leute,

ich hab mal eine Frage.

Wir haben unserem Mandanten eine Rechnung geschickt (Streitwert: ca. 25.000 €)

Hinterher wurde in der mündlichen Verhandlung der Streitwert durch Beschluss auf ca. 13.000 € festgesetzt.

Heißt das, dass ich jetzt eine komplett neue Rechnung stellen soll mit dem Streitwert in Höhe von 13.000 € und unsere alte Rechnung stornieren soll?
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Adora Belle
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#2

18.03.2024, 10:15

Galt die Rechnung außergerichtlich oder gerichtlich? Worauf beruht der große Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem von Euch angenommenen Wert? Möglich, dass Du Eure Rechnung anpassen musst. Auch möglich, dass nicht. Hier fehlen Informationen.
Recht_Azubi
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#3

18.03.2024, 11:04

Adora Belle hat geschrieben:
18.03.2024, 10:15
Galt die Rechnung außergerichtlich oder gerichtlich? Worauf beruht der große Unterschied zwischen dem festgesetzten und dem von Euch angenommenen Wert? Möglich, dass Du Eure Rechnung anpassen musst. Auch möglich, dass nicht. Hier fehlen Informationen.
Also gut, bin die Akte nochmal durchgegangen und hab gesehen, dass unsere erste Rechnung schon mal falsch ist.

Unser Mandant hat 4 Rechnungen erhalten. (Insgesamt ca. 25.000€) davon waren aber nur noch ca. 12.000 € offen. Diese hat die Gegenseite auch gerichtlich geltend gemacht.

Nun haben wir einen Vergleich geschlossen.

Wir haben sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich (unter Anrechnung) abgerechnet. Aber wir haben statt den ca. 12.000 €, die 25.000 € als Streitwert genommen.

Also muss ich unsere Rechnung wohl doch dementsprechend anpassen an den richtigen Streitwert.
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#4

18.03.2024, 11:17

Im Beschluss steht: Der Streitwert wird zunächst auf (ca. 13.000 €) und ab Eingang des Schriftsatzes der Klägerin vom 04.07.2023 auf (ca. 12.000 €) festgesetzt. Ein Mehrwert für den Vergleich wird nicht festgesetzt.
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#5

18.03.2024, 11:17

Ja. Und hast für die Zukunft hoffentlich gelernt, erstmal gründlich durch die Akte zu schauen, bevor Du hier eine Frage postest. ;)

Edit nach Edit: Bei ca. 12.000 und ca. 13.000 sind die exakten Werte wichtig, weil bei 13.000 ja nun ausgerechnet ein Gebührensprung ist. Kann für die TG und die EG eine Rolle spielen.
Zuletzt geändert von Adora Belle am 18.03.2024, 11:19, insgesamt 1-mal geändert.
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#6

18.03.2024, 11:17

Ja, wirst Du müssen. Wenn die Forderung ja gar nicht in der Höhe 25.000 € bestand, kann natürlich auch dieser Wert nicht als Streitwert herangezogen werden; unabhängig davon, dass es mich wundert, dass der Mandant/ die Rechtsschutzversicherung hier nicht mal gemeckert hat.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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