Hallo zusammen,
ich bin in dieser Sache etwas überfragt.
Unser Mandant (GmbH) wurde vor dem Arbeitsgericht verklagt.
Zwischen Kläger (Gegner) und Beklagte (GmbH unsere Mandatin) ist ein Vergleich zustande gekommen. Die Kosten des Verfahrens wurden der Beklagten ( GmbH-Mandantin) auferlegt
Daraufhin sendet uns der Prozessbevollmächtigte des Klägers (Gegner) seine Kostenrechnung adressiert an seinen Mandanten und sagt wir sollen diese zahlen.
Dies ist doch nicht richtig, oder ?
Im Arbeitsrecht trägt doch jeder seine Kosten selbst. Da hat uns der Gegenananwalt doch nicht seine Rechnung zu senden
Bereits jetzt vielen Dank für die RüA
Rechnung Gegner im Arbeitsrecht
- paralegal6
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Im Vergleich steht:
Arbeitsverhältnis hat sein Ende gefunden
Gegner bekommt noch bis Dezember Beuttogehalt
Urlaube wurden alle gewährt
Zeugnis soll erstellt werden
Und mit gesondertem Beschluss steht „werden die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt“
Arbeitsverhältnis hat sein Ende gefunden
Gegner bekommt noch bis Dezember Beuttogehalt
Urlaube wurden alle gewährt
Zeugnis soll erstellt werden
Und mit gesondertem Beschluss steht „werden die Kosten des Verfahrens der Beklagten auferlegt“
- Adora Belle
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Die KGE betrifft nur die Gerichtskosten. Die Anwaltskosten sind in I. Instanz gemäß § 12a Abs.1 ArbGG nicht erstattungsfähig.