Rechnung von Privatperson auf Unternehmen

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Kla1414
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#1

05.10.2023, 12:44

Galle zusammen,

ich stehe da auf dem Schlauch und weiß nicht recht weiter.

Wir vertreten den Mandanten als Privatperson und haben diesem eine Rechnung ausgestellt.

Mandant ist gleichzeitig aber auch Anwalt und fragt jetzt an, ob wir die Rechnung auf seine Kanzleiadresse statt auf seine Privatadresse ausstellen können.

Dazu habe ich jetzt zwei Fragen:

Wenn wir den vor- und Nachnamen von Mandant mit der Adresse der Kanzlei ausstellen ist es ok oder?

Nur wenn wir bei der Rechnung noch Rechtsanwalt dazu schreiben würden wäre es nicht ok, oder? Weil wir ihn ja als Privatperson vertreten haben und nicht als Anwalt. Dann erst wäre es Steuerverschiebung, oder? Und das darf man nicht.

Bin mir jetzt echt unsicher … und bitte um Hilfe
Pitt
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#2

05.10.2023, 13:32

Solche Sparschweinstöpsel haben wir hier auch immer wieder, die versuchen, den Vorsteuerabzug für ihren Privatkram beim Finanzamt geltend zu machen. RA Hoenig aus Berlin hat dazu mal diesen Blogbeitrag verfasst:
https://www.hoenig.de/2021/mein-brief-an-den-mandanten/
Der sauberste Weg ist und bleibt die korrekte Adressierung an die Privatanschrift. Bei der Kanzleianschrift könnte man überlegen, ob man mit c/o arbeitet, aber das will der Mandant wahrscheinlich nicht, weil das Finanzamt dann im Zweifelsfall nachfragt. Ich würde die Rechnung mit der Privatanschrift ausstellen und wenn Dein Chef möchte, dass die Rechnung wie vom Mandanten gewünscht mit der Kanzleiadresse ausgefertigt wird, damit er dann - zu Unrecht - den Vorsteuerabzug geltend machen kann, dann soll er Dir sagen, wie das Adressfeld aussehen soll.
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