Hallo Leute,
ich hab folgendes Problem:
Ich muss einen Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek entwerfen. Wir haben für unsere Mandantin, die Gläubigerin, eine Forderung in Höhe von ca. 18.500,00 € gerichtlich geltend gemacht und ein Urteil zu unseren gunsten bekommen.
Nun hat unsere Mandantin ihre Forderung an meinen Vorgesetzten abgetreten.
Als Gläubiger würde ich jetzt meinen Vorgesetzten eintragen wollen und dazu eben das Urteil nebst der Abtretungerklärung mitschicken.
Wäre das richtig so?
Ich hab auf einer Seite gelesen, dass eine einfache Abtretungserklärung nicht reichen würde und man für die Eintragung ins Grundbuch schon eine beglaubigte Abtretungserklärung der Mandantin brauchen würde. Stimmt das?
Müssten wir die Abtretungserklärung dann beglaubigen lassen?
Danke schon im Voraus für eure Hilfe und einen schönen Tag euch noch.
Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek
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Mit einer Abtretung allein kommst Du hier nicht weit. Zum einen musst die in öffentlich-beglaubigter Form (also notarielle Urkunde) vorliegen und zum anderen muss dann der Vollstreckungstitel umgeschrieben werden.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.