Rechnung an Mandanten

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Latte Cappuccino
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#1

07.08.2023, 15:51

Hello, ich soll eine Vorschussrechnung an Mdt. Machen und einen KAA. Meine Frage ist wie rechne ich die Fahrtkosten ab? Es waren 2 Termine zum LG Arnsberg und ein OT vom Mdt. in der Nähe von Arnsberg. Ich soll zweimal Fahrtkosten abrechnen (wir sind in Bielefeld) aber wie läuft das ab von wo aus muss ich die Fahrtkosten berechnen? Er meinte beim OT über 4 Stunden und ansonsten bis zu 4 Stunden Abwesenheitspauschale. Und muss ich Fahrtkosten plus Abwesenheit aufschreiben oder geht nur Abwesenheit ODER Fahrtkosten. Und im KAA soll ich nur Verfahrens und Terminsgebühr + Fahrtkosten FIKTIV berechnen. Vom Möhnesee bis Arnsberg hin und zurück und Abwesenheitspauschale bis zu 4 Stunden. Was meint er mit Fiktik? HELPPPPPPP 😭😭😭😭😭
Oliverreinhardt2
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#2

08.08.2023, 07:46

Guten Morgen,

die Fahrtkosten berechnen sich nach den Nr.: 7003 bis 7006 VV RVG. Berechnet wird der Hin- und Rückweg von der Kanzlei. Maßgeblich ist die tatsächliche Fahrtstrecke.
Wenn man Fahrtkosten geltend macht, fällt auch die Abwesenheitspauschale, Nr. 7005 VV RVG, an.

Deine 2 Termine bzgl. LG Arnsberg und deinen OT vom Mdt. rechnest du nach den Nr. 7003 - 7005 VV RVG, ab.

Was dein Chef bzgl. "Fiktiv" meint, erschließt sich mir nicht. Wie dargelegt, ist die tatsächliche Fahrtstrecke zu berechnen, und nicht von Ortsmitte zu Ortsmitte (was fiktive Berechnung bedeuten würde). Deinen KAA stellst du nach § 106 ZPO. Nach deinen Angaben müsste dein KAA wie folgt aussehen (Beachte deinen Streitwert):

In der Sache XXX ./. XXX

die Kosten wie folgt gemäß § 106 ZPO auszugleichen.

Gegenstandswert: 500,00 EUR
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 63,70 EUR
1,2 Terminsgebühr § 13 RVG, Nr. 3104 VV RVG 58,80 EUR
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 20,58 EUR
Kfz-Benutzung am 08.08.2023 49,00 km Hin- und Rückweg x 0,42 EUR
Zwischensumme der Gebührenpositionen 143,08 EUR

Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 EUR
Zwischensumme netto 163,08 EUR
19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG 30,99 EUR
Gesamtsumme 194,07 EUR

Die Antragstellerin ist bezüglich der geltend gemachten Beträge nicht zum
Vorsteuerabzug berechtigt.
Gruß
Oli
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#3

08.08.2023, 09:40

Es ist vollkommen klar, was er mit "Fiktiv" meint. Die Kanzlei der Themenstarterin ist in Bielefeld und liegt damit außerhalb des Gerichtsbezirks des Landgerichts Arnsberg. Wenn der Mandant im Bereich des LG Arnsberg wohnt, dann hat er einen Anwalt am, dritten Ort beauftragt und damit sind höchstens die Fahrtkosten vom weitesten Ort im Gerichtsbezirk des Landgerichts Arnsberg erstattungsfähig. Wenn es zwei Termine vor dem LG Arnsberg waren, sind auch 2 x Fahrtkosten im KAA anzusetzen.

Bei der Abrechnung gegenüber dem Mandanten sind die tatsächlichen Fahrtkosten anzusetzen. Und da die Themenstarterin angibt, ReFa zu sein (und nicht Auszubildende), wird sie die Abrechnung und den KAA mit den Angaben sicher hinbekommen. Die tatsächlichen Entfernungen kann man über einen Routenplaner in Erfahrung bringen. Die fiktive Abrechnung vom weitesten Ort bekommt bringt man am besten über Schneider - Gerichtsbezirke.
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Adora Belle
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#4

08.08.2023, 10:23

Anahid hat geschrieben:
08.08.2023, 09:40
Und da die Themenstarterin angibt, ReFa zu sein (und nicht Auszubildende), wird sie die Abrechnung und den KAA mit den Angaben sicher hinbekommen.
Daran zweifle ich. Sie hatte an anderer Stelle schon mal das hier geschrieben
ich bin ab dem 01.08 im dritten Lehrjahr und kann absolut nichts weil der Anwalt seit 2 Jahren nur noch alle 2 Tage gefühlt was macht und die Angestellte gerne alles alleine machen möchte oder es einem in Anwaltssprache erklärt und ich nur 50% davon verstehe.
Vor dem Hintergrund kann ich auch die leicht panische Anfrage oben verstehen.
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#5

08.08.2023, 11:39

Leider lese ich mir nicht jeden Thread durch Adora Belle. Dann sollte sie doch bitte das Azubi mit in die Berufsbezeichnung nehmen. ;-)
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#6

15.08.2023, 10:16

Danke euch für die Antworten:)
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