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Gebühren (Außergerichtlich)

Verfasst: 14.04.2023, 17:04
von Recht_Azubi
Heyy,

kurze Frage:

Welche Gebühr kann ich nehmen für den Entwurf einer Vereinbarung für den Mandanten?
Einigungsgebühr? Da der Anwalt ja, auf eine Vereinbarung hin "mitwirkt", müssten wir doch eine 1,0 Einigungsgebühr bekommen oder nicht?

Danke für eure Hilfe.

Re: Gebühren (Außergerichtlich)

Verfasst: 14.04.2023, 17:18
von Pitt
Bei der 1,0 Einigungsgebühr müsste ein gerichtliches Verfahren anhängig sein.
Die Einigungsgebühr kann nie allein entstehen.
Für die Gestaltung eines außergerichtlich geschlossenen Vertrages kann die Geschäftsgebühr gem. Nr. 2300 VV RVG anfallen. Ob dann daneben eine Einigungsgebühr entstanden ist, hängt vom Sachverhalt ab. Da müsste man u. a. folgende Fragen klären: Gibt es eine Gegenseite? Wurde durch die Vereinbarung der Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet? Handelt es sich um eine Ratenzahlungsvereinbarung?