Seite 1 von 1

Sicherheitsleistung aus KfB

Verfasst: 19.09.2007, 08:58
von mel87
Also... wir haben einen Kostenfestsetzungsbeschluss erwirkt, gegen den auch keine Beschwerde mehr möglich ist, weil die Gegenseite (Kläger) nichts eingelegt hat. Gegen das Urteil wurde allerdings seitens der Gegenseite fristgemäß Berufung eingelegt.

Wir haben (bevor Berufung eingelegt wurde) die Gegenseite zur Zahlung des Betrages aus dem KfB aufgefordert. Diese schreibt jetzt, dass die Sicherheitsleistung erst hinterlegt werden muss, denn würde diese zahlen. Aber die Sicherheitsleistung muss doch erst hinterlegt werden, wenn wir die Zwangsvollstreckung einleiten möchten oder sehe ich das falsch?

Verfasst: 19.09.2007, 09:01
von butterflybabe
Der KFB ist doch ohne Sicherheitsleistung vollstreckbar. Er wird auch nicht durch die Einlegung der Berufung gehemmt. Rechtskräftig ist er ja auch bereits. Der KFB muss somit auch bezahlt werden.

Ich sehe nichts, dass gegen eine Zwangsvollstreckung spricht und die Mitteilung des Gegners, dass der Betrag hinterlegt werden muss, halt ich für falsch.

Verfasst: 19.09.2007, 09:02
von Janin
:zustimm

bin genau der gleichen meinung.

Verfasst: 19.09.2007, 09:02
von Bino
Ja, theoretisch ist sie erst dann fällig, aber ich kann schon verstehen, dass der Gegner nicht den KFB zahlen will, wenn er Berufung eingelegt hat und die Vollstreckung nur gegen Sicherheitsleistung betrieben werden kann. Letztlich würde er ja schlechter dastehen, wenn er vorher bezahlt, ohne dass ihr die Sicherheit hinterlegt habt. Wenn er die Berufung gewinnt und euer Mandant den KFB "zurückzahlen" müsste und pleite ist, dann steht der Gegner da und bekommt sein Geld nicht. Und im Urteil ist ja extra die Sicherheitsleistung ausgesprochen worden.

Verfasst: 19.09.2007, 09:03
von Bino
Die Sicherheitsleistung gilt aber auch für den KFB. Das müsste im KFB auch drinstehen.

Verfasst: 19.09.2007, 09:05
von PeeDee
Das stimmt schon, zum zahlen auffordern könnte ihr die ohne Hinterlegung der Sicherheitsleistung, obwohl aus einem Kfb eigentlich ohne Sicherheitsleistung nach der Wartefrist vollstreckt werden kann.
Aber ich denke, die Gegenseite will einfach nur sicher gehen, dass sie, falls sie die Berufunf gewinnt, auch ihr Geld wiederbekommen und deswegen wollen die nicht ohne Sicherheitsleistung zahlen.