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Re: Zeugenverzichtserklärung

Verfasst: 13.09.2007, 19:26
von Pepsi
was soll das denn nun heißen:???
Küken1986 hat geschrieben:Gericht schreibt uns das wir die Kosten für einen Zeugen einzahlen sollen, Verzichtserklärung befreit.

Verfasst: 13.09.2007, 20:37
von Bino
Vielleicht wollte sie sagen, dass durch die Verzichtserklärung die Einzahlung der GK nicht erforderlich ist.

Verfasst: 13.05.2008, 14:19
von RenoNRW
Kann man Zeugenauslagen eigentlich mit festsetzen lassen, wenn im Urteil steht das die Klägerin (wir waren Beklagte) alle kostem zu tragen hat?