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Pepsi
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#11
13.09.2007, 19:26
was soll das denn nun heißen:???
Küken1986 hat geschrieben:Gericht schreibt uns das wir die Kosten für einen Zeugen einzahlen sollen, Verzichtserklärung befreit.
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Bino
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#12
13.09.2007, 20:37
Vielleicht wollte sie sagen, dass durch die Verzichtserklärung die Einzahlung der GK nicht erforderlich ist.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)
hallo hallo halloooooo
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RenoNRW
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#13
13.05.2008, 14:19
Kann man Zeugenauslagen eigentlich mit festsetzen lassen, wenn im Urteil steht das die Klägerin (wir waren Beklagte) alle kostem zu tragen hat?
Tut das, was ich auch tun würde :-)