Zeugenverzichtserklärung

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Gast

#1

13.09.2007, 13:31

Hallöchen,

Ausgangsfall:

Gericht schreibt uns das wir die Kosten für einen Zeugen einzahlen sollen, Verzichtserklärung befreit.

Wir haben Deckung von der Rs, die die Kosten tragen würden.... ich schicke denen doch nun einfach die Aufforderung die Gebühren einzuzahlen oder nicht?

Danke für eure Antworten :-)
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Strubbel
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#2

13.09.2007, 13:32

Wir haben die Gebühr immer ans Gericht gezahlt und von der RS erstattet verlangt.

Aber wenn du eine Verzichtserklärung hast, brauchst du doch gar keine einzahlen, oder seh ich das falsch?
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Gast

#3

13.09.2007, 13:35

haben wir in der kanzlei in der ich gelernt habe auch gemacht.

Habe keine Verzichtserklärung vom Zeugen .... also ich schicke am besten einfach die Aufforderung an die Rs... oder
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shila1978
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#4

13.09.2007, 13:35

Ja, es sei denn, Euer Mandant kennt die Zeugen, dann kann er von ihnen eine Verzichtserklärung unterschreiben lassen und dann muss man auch nichts einzahlen, wenn man die dem Gericht übersendet...

Falls Du ein Muster benötigtst:

Auslagenverzichtserklärung

Hiermit erkläre ich,

Herr/ Frau ______________________________

wohnhaft __________________________________

dass ich in dem Verfahren vor dem ____gericht ____, Geschäftsnummer ______ keine Zeugenentschädigung geltend machen werde.

__________________________, den ___________ 2007


..............................................................
(Zeuge)
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Pepsi
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#5

13.09.2007, 13:35

das hab ich auch nicht verstanden, was denn nun? Gebühren ODER Verzichtserklärung?
jenniver
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#6

13.09.2007, 15:32

Wir schicken der RS die Aufforderung zur Zahlung der Zeugenauslagen. Wenn wir keine RS haben, dann versuchen wir es auch schon mal mit Zeugenverzichtserklärungen.
Janin

#7

13.09.2007, 15:37

also wir legen die gerichtskosten vor und holen uns diese von der rs zurück. somit überwachen wir die gesetzten fristen.
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darkangel
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#8

13.09.2007, 15:38

Zahlt doch erst einmal die Gebühren ein und fordert Sie dann von der RS zurück.

Bis die RS immer in die Gänge kommen, dauert ja auch ewig...
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lady_lydili
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#9

13.09.2007, 15:43

bei uns klappt das jedoch immer ganz gut, wenn man die rsv anschreibt, dann und dann musss das geld wegen der frist vom gericht da sein,....bisher fast nie probleme.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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jenniver
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#10

13.09.2007, 15:51

:zustimm lady_lydili Wir hatten auch noch nie Probleme, meist faxen wir der RS alles fix zu.
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