Verfasst: 06.09.2007, 20:14
um es noch deutlicher zu sagen:StineP hat geschrieben:Genau - so nen ähnlichen Spruch kenn ich auch: Entscheidend ist nicht, worauf man sich einigt, sondern worüber
entscheidend für den gegenstandswert, aus dem die einigungsgebühr berechnet wird, ist der wert der sache, die mit dem vergleich erledigt wurde.