Streitwert für Vergleichsgebühr?

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QueenMum

#11

06.09.2007, 20:14

StineP hat geschrieben:Genau - so nen ähnlichen Spruch kenn ich auch: Entscheidend ist nicht, worauf man sich einigt, sondern worüber ;)
um es noch deutlicher zu sagen:
entscheidend für den gegenstandswert, aus dem die einigungsgebühr berechnet wird, ist der wert der sache, die mit dem vergleich erledigt wurde.
StineP

#12

06.09.2007, 20:38

Viel zu viele Wörter - hab ich am Ende des Satzes schon wieder vergessen *frechgrins*
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