Übungsaufgaben Abschlussprüfung

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Gast

#31

01.09.2007, 21:51

StineP hat geschrieben:Oh jeah - danke, dann kann ich mich mal zurücklehnen.... Mocht vorhin echt nicht mehr schreiben - und überlegen schon gar nicht. Bin platt ;)
Glaub ich dir gerne. Hatte ja schon nach den 50 Aufgaben keine Lust mehr :lol:
Gast

#32

01.11.2007, 16:16

Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften

Wir versuchen mal... Is aber auch schon ne Weile her - bei meiner Mit-Azubine und mir...

1. Er muss den Fahrpreis zahlen.

2. Almers kann wegen Erklärungsirrtum § 119 I BGB anfechten.

3. Wallbeck kann Arbeitsvertrag anfechten wegen Eigenschaftsirrtum § 119 II BGB.

4. Er kann den Kaufvertrag wegen Inhaltsirrtum § 119 BGB anfechten.

5. Gibt es da nicht auch sowas wie Übermittlungsirrtum??

6. KV ist zustande gekommen, kann aber angefochten werden wegen Erklärungsirrtum § 119 BGB.

7. Kann er anfechten wegen arglistiger Täuschung § 123 BGB.

8. Das hört sich nach widerrechtlicher Drohung § 123 BGB an.

9. Noch eine widerrechtliche Drohung § 123 BGB.

10. Den KV kann sie nicht anfechten.
StineP

#33

01.11.2007, 16:31

Suuuper - hab lange nicht mehr geschafft, neue reinzustellen *g

Danke für deine Unterstützung
Gast

#34

01.11.2007, 16:48

Werd dir auch gerne noch ein paar Fragen hier rein stellen... Hast du die Musterlösungen zu den Fragen (Anfechtung von Rechtsgeschäften) noch??
Hähnchen7
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#35

01.11.2007, 17:42

Hier noch ein paar Prüfungsfragen:

I. Charakterisieren Sie stichwortartig den Inhalt der einzelnen Rechtsgeschäfte.
1. Gesellschaftsvertrag
2. Arbeitsvertrag
3. Dienstvertrag
4. Werklieferungsvertrag
5. Werkvertrag
6. Leihvertrag
7. Pachtvertrag
8. Mietvertrag
9. Scheckungsversprechen
10. Kaufvertrag

II. Was ist eine unerlaubte Handlung und nennen Sie die Formen des Verschuldens.
III. Worin besteht der Unterschied zwischen einen einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
Don`t worry be happy.
Hähnchen7
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#36

01.11.2007, 17:47

@t Carolin:

Die Träger der Sozialversicherungen sind:
- bei der Krankenversicherung: die Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, landwirtschaftliche Krankenkassen, Bundesknappschaft
- bei der Pflegeversicherung alle Krankenkassen
- bei der Arbeitslosenversicherung die Bundesagentur in Nürnberg (könnte alt sein)
- bei der Rentenversicherung für Angestellte die Bundesversicherungsanstalt in Berlin und für Arbeiter die Landesversicherungsanstalten
- bei der Unfallversicherung die Berufsgenossenschaften
Don`t worry be happy.
StineP

#37

01.11.2007, 18:15

_Suse_ meinst du die von der ersten Seite??

"1. Der 5-jährige Paul möchte ein Fahrrad im Wert von 150 € kaufen. Der Händler überlegt, ob er dem kleinen Paul dieses Fahrrad verkaufen kann. Aus welchen Gründen hat er Zweifel? Begründen Sie Ihre Antwort mit §§.
Paul ist geschäftsunfähig (§ 104 Nr. 1 BGB) Somit wäre seine Willenserklärung als auch das Rechtsgeschäft unwirksam, also nichtig Deshalb darf der Händler Paul das Rad nicht verkaufen.

2. Im Geschäft des Fahrradhändlers wartet der 10-jährige Timo als nächster Kunde und möchte von seinem ersparten Geld einen neuen Fahrradsattel im Wert von 15 € kaufen. Der Händler verkauft ihm diesen Sattel. Ist der Kaufvertrag wirksam zustande gekommen?? Begründen Sie Ihre Antwort mit §§.
Der Kaufvertrag ist wirksam Zwar sind Rechtsgeschäfte mit beschränkt Geschäftsfähigen ohne Einwilligung der Eltern nur wirksam, soweit dieser nicht lediglich rechtliche Vorteile erlangt, (§ 107 BGB) Allerdings bezahlt Timo mit ihm zur Verfügung gestellten Mitteln (Taschengeld) und kann den Sattel in einer Summe bezahlen (§ 110 BGB). Rechtsgeschäft ist wirksam.

3. Wann erlangt eine GmbH die Rechtsfähigkeit? – Mit der Eintragung in das öffentliche Register des AG

4. Wer von den Folgenden ist rechtsfähig und durch wen werden sie jeweils vertreten?
a) Stadt/Gemeinde – rechtsfähig - Bürgermeister
b) 5-jähriger Emil Hansen – rechtsfähig – Eltern oder Vormund
c) Labradorhund Frodo – nicht rechtsfähig
d) Kfz-Abschlepp GmbH & Co. KG – Komplementär (GmbH)

5. Welche der folgenden GEschäfte sind gültig/schwebend wirksam/nichtig/anfechtbar??
a) Autohändler T verkauft an den volltrunkenen H einen Pkw für 20.000 € - nichtig
b) Autohändler T verkauft dem 17-jährigen S einen gebrauchten Pkw für 3.000 € (ohne Wissen des gesetzlichen Vertreters des S) – schwebend unwirksam
c) Autohändler K schenkt dem 5-jährigen M ein elektrobetriebenes Kindertretauto - gültig
d) Autohändler K verkauft an den 21-jährigen M einen Pkw für 21.000 - gültig

6. Unter welchen Voraussetzungen kommt ein Schuldner in Zahlungsverzug? – wenn der Schuldner auf Mahnung des Gläubigers nicht leistet, die nach Eintritt der Fälligkeit erfolgt
- nach Ablauf der kalendermäßig bestimmten Frist
- wenn Schuldner die Leistung verweigert
- spät. 30 Tage nach Zugang der Rechnung (bei Verbrauchern Hinweis nötig)

7. Was ist insbesondere eine Folge bei Eintritt des Zahlungsverzuges? – Verzugszinsen + Schadenersatz für die durch den Verzug entstandenen Kosten

8. In welcher Höhe können Verzugszinsen geltend gemacht werden? Nennen Sie die drei Fälle unter Angabe des/der §§. 5 % ü. Bz. (288 I)/ 8 % ü.Bz. (288 II)/ höhere (feste) Zinsen aus Darlehensschuld, wenn diese im Vertrag bereits festgelegt sind (288 III)

9. Vertragliche oder Gesetzliche Schuldverhältnisse??
a) Schenkung - gesetzlich
b) Unterhalt gegenüber minderjährigem Kind - gesetzlich
c) Kauf eines Grundstücks - vertraglich
d) Geschäftsführung ohne Auftrag - gesetzlich
e) Leihe - vertraglich
f) Schadenersatz aus unerlaubter Handlung - gesetzlich
g) Pflichtteil - gesetzlich
h) Darlehen - vertraglich
i) Pacht - vertraglich
k) Tierhalterhaftung - gesetzlich

10. Stellen Sie die grundlegenden Unterschiede zwischen folgenden Schuldverhältnis dar:
Miete und Pacht – zwar wird bei beiden Vertragsarten der Gebrauch der Sache gewährleistet, allerdings muss bei der Pacht zusätzlich der Genuss der Früchte (als Ertrag) gewährleistet werden

11. Stellen Sie fest, ob folgende aussagen zum Familienrecht richtig oder falsch sind:
- Ein Ehevertrag kann aufgehoben werden - richtig
- Das Verlöbnis ist ein Vertrag mit Erfüllungszwang - falsch
- Geschäftsunfähige können nicht heiraten - richtig
- Ein Ehevertrag kann privatschriftlich geschlossen werden - falsch
- Ein Ehevertrag kann nicht vor Eheschließung von den Verlobten geschlossen werden - falsch"
StineP

#38

01.11.2007, 18:16

Ich habe alle Aufgaben und Lösungen noch *g
Gast

#39

01.11.2007, 18:35

Ich meine die von Seite drei...
Wenn du mir da die Lösungen gibst... ...das wäre suuuper...
Gast

#40

01.11.2007, 18:36

@hähnchen: Kannst du mir zu deinen Fragen mal die Lösungen geben??
Hier noch ein paar Prüfungsfragen:

I. Charakterisieren Sie stichwortartig den Inhalt der einzelnen Rechtsgeschäfte.
1. Gesellschaftsvertrag
2. Arbeitsvertrag
3. Dienstvertrag
4. Werklieferungsvertrag
5. Werkvertrag
6. Leihvertrag
7. Pachtvertrag
8. Mietvertrag
9. Scheckungsversprechen
10. Kaufvertrag

II. Was ist eine unerlaubte Handlung und nennen Sie die Formen des Verschuldens.
III. Worin besteht der Unterschied zwischen einen einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis?
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