Übungsaufgaben Abschlussprüfung

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stein
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#11

01.09.2007, 17:34

Da ich deine Fragen kopiert habe, hat´s ein biserl länger gedauert.
Schau mal über deiner letzten Nachricht.
Fr. Lehrerin, ich glaub ich muss nachsitzen.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#12

01.09.2007, 17:41

StineP hat geschrieben: ZPO
1. Was kann in der mündlichen Verhandlung gegen die nicht erschiene Partei beantragt werden?
2. Nennen Sie die §§
Es kann ein Versäumnursurteil beantragt werden. Erscheint der Kläger nicht, § 330 ZPO, erscheint der Beklagte nicht, § 331 Abs.2 ZPO.
StineP hat geschrieben: 3. Gilt das auch, wenn die Partei anwesend ist, aber nicht verhandelt?


Ja, gem. § 333 ZPO ist die Partei, die zwar erscheint, aber nicht verhandelt, als nicht erschienen anzusehen, gegen die gem. §§ 330, 331 ZPO ein VU ergehen kann.
StineP hat geschrieben:5. Ist ein VU vorläufig vollstreckbar?
Ja, gem. § 708 Nr. 2 ZPO ist ein VU als vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung zu erklären.
StineP hat geschrieben: 6. Was muss dagegen beantragt werden?
Versteh ich die Frage nicht ganz, meinst du § 712 ZPO?
StineP hat geschrieben: 7. Bei welchem Gericht?
StineP hat geschrieben:8. Welche Rechtsbehelfe bzw. Rechtsmittel sind gegen ein 1. VU und ein 2. VU gegeben?
Gegen das 1. VU kann gem. § 338 Satz 1 ZPO Einspruch erheben binnen zwei Wochen gem. § 339 Abs.1 ZPO ab Zustellung des VU.
Gegen das 2. VU kann Berufung gem. § 514 Abs.2 S. 1 ZPO i.V.m. § 345 ZPO eingelegt werden. Die Berufungsfrist beträgt gem. § 517 ZPO einen Monat ab Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils bzw. spätestens fünf Monate nach der Verkündung.

StineP hat geschrieben: 10. Wo müssen sie eingelegt werden?
Der Einspruch muss beim gleichen Gericht eingelegt werden, dessen VU angefochten wird, § 340 ZPO. Die Berufung beim nächsthöheren Gericht (§§ ? )
StineP hat geschrieben:11. Welcher Rechtsbehelf ist gegen den VB gegeben?
12. Binnen welcher Frist?
13. Bei welchem Gericht einzulegen?
Gem. § 700 ZPO ist Einspruch einzulegen. Die Frist beträgt zwei Wochen gem. § 339 Abs.1 ZPO (Notfrist). Der Rechtsbehelf ist bei dem Gerichte inzulegen, das den VB erlassen hat, welches den Rechtsstreit von Amts wegen aber das Gericht abgibt, das den MB erlassen hat (§ 700 Abs.3 ZPO).
StineP hat geschrieben: 14. Welches Rechtsmittel ist gegen ein Scheidungsurteil des AG gegeben?
15. Bei welchem Gericht?
16. Binnen welcher Frist?
Müsste ich auch nochmal richtig nachsehen ... :oops:
StineP hat geschrieben: 17. Welches Rechtsmittel ist gegen Berufungsurteile des OLG möglich?
18. Bei welchem Gericht?
:oops: ... :oops:
StineP

#13

01.09.2007, 17:43

6. Einstweilige Einstellung ;)

Soll ich die Lösungen schon reinstellen??
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stein
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#14

01.09.2007, 17:46

Jetzt sagt mir doch bitte nicht wirklich, dass ihr ALLE die ganzen §§§ immer auswendig wißt.

:doof
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#15

01.09.2007, 17:47

Also, meinetwegen kannst du schon Lösungen reinstellen. Ohje du Arme, hast wirklich viel Arbeit. Ich kann ja heute Abend auch noch ein paar Aufgaben reinstellen, dann kannst du auch mitgrübeln ;)

Vielen Dank, ist wirklich ne super Übung :)
Gast

#16

01.09.2007, 17:48

stein hat geschrieben:Jetzt sagt mir doch bitte nicht wirklich, dass ihr ALLE die ganzen §§§ immer auswendig wißt.

:doof
Um Himmels Willen, Stein, NEIN! Ich arbeite natürlich mit BGB/ZPO, anders geht das ja gar nicht ;) (Bei mir zumindest nicht)
StineP

#17

01.09.2007, 17:48

Find ich auch mal gut - auch für mich - auffrischen ist immer wichtig..

Stein: nein - siehe PN... die musst du nicht alle wissen -dafür haben wir unsere Gesetze - aber das andere solltest du kennen (Einspruch, VB, Berufung etc...)

Lösungen:

ZPO Lösungen
1. Versäumnisurteil
2. §§ 330, 331, 331 a ZPO
3. Ja
4. § 333 ZPO
5. Ja, § 708 ZPO
6. Einstweilige Einstellung
7. Prozessgericht
8. 1. Einspruch, 2. Berufung
9. 1. 2 Wochen 2. 1 Monat ab Zustellung
10. Prozessgericht 1. I. Instanz, 2. II. Instanz
11. Einspruch
12. 2 Wochen
13. Mahngericht
14. Berufung
15. Immer beim OLG
16. 1 Monat ab Zustellung
17. Revision
18. BGH Karlsruhe
Gast

#18

01.09.2007, 17:52

Oh Mann, ich kann ja GAR NICHTS!!! Nur gut, dass ich meine Prüfung noch schreiben muss :roll:
Janin

#19

01.09.2007, 17:52

also die §§ kenne ich ehrlich gesagt auch nicht auswendig. dafür gibt es doch den schönfelder. hauptsache wenn ich was brauche, weiß ich, wo es steht. diese "philosophie" habe ich von unserem rechtspfleger "geerbt". muss deshalb stein in schutz nehmen.
Gast

#20

01.09.2007, 17:53

@ Stine: Heute Abend stell ich dann auch noch ein paar Aufgaben rein, auch in diesen Thread hier ... könnte aber n bissl später werden ;)

Grüße,
stardustcafe
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