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Verfasst: 01.09.2007, 21:20
von 13
:lolaway :lolaway

Verfasst: 01.09.2007, 21:24
von Pepsi
lachst du jetzt über mich?

Verfasst: 01.09.2007, 21:26
von 13
Aber liebe Pepsi - wie könnte ich je über dich lachen? Gemeint war Deine (zutreffende) Frage, die ich mir auch schon gestellt hatte... :lol:

Verfasst: 01.09.2007, 21:36
von stein
Also haste über mich gelacht.
Ihr seid gemeint !!!
So gemeint !!!!

Verfasst: 01.09.2007, 21:38
von 13
Ach steinchen, nichts für ungut. Aber mit dem einzigen Wort "nöö!" konnte ich nun wirklich nicht allzuviel anfangen. Das hat mit gemein sein nix zu tun. :wink:
Gelacht habe ich über Pepsis lustig klingende Frage.

Verfasst: 01.09.2007, 21:45
von stein
Manno, sie hat mich gefragt ob alles klar sei und da habe ich gesagt: NÖÖ

Verfasst: 01.09.2007, 21:51
von StineP
Und was machen wir nun??? *g

Verfasst: 01.09.2007, 21:55
von stein
üben, lernen ?
Bitte !!!

Verfasst: 01.09.2007, 21:58
von StineP
Noch mal für dich:)

"Die Definition eines Verkehrsanwaltes sieht die Rechtswissenschaft wie folgt: Ein Rechtsanwalt, der am Wohnort der Partei direkt tätig wird. Er vermittelt zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten. In der Regel wählt er auch bereits im Vorfeld diesen Bevollmächtigten aus. So z.B. wenn sich eine Mutter in München an einen Rechtsanwalt aufgrund einer schwierigen Familienrechtssache wendet. Dieser vermittelt sie dann weiter an einen Kollegen in Berlin, welcher auf diesem Gebiet mehr Erfahrung oder Praxiswissen besitzt."

Und Terminsvertreter: Dein RA ist der Hauptbevollmächtigte im Verfahren und schickt nur einen zum Termin, der weit entfernt ist ;)

Fertig

Verfasst: 01.09.2007, 22:10
von stein
"Die Definition eines Verkehrsanwaltes sieht die Rechtswissenschaft wie folgt: Ein Rechtsanwalt, der am Wohnort der Partei direkt tätig wird. Er vermittelt zwischen dieser und ihrem auswärtigen Prozessbevollmächtigten. In der Regel wählt er auch bereits im Vorfeld diesen Bevollmächtigten aus. So z.B. wenn sich eine Mutter in München an einen Rechtsanwalt aufgrund einer schwierigen Familienrechtssache wendet. Dieser vermittelt sie dann weiter an einen Kollegen in Berlin, welcher auf diesem Gebiet mehr Erfahrung oder Praxiswissen besitzt."
Danke dir Stine, das kannte ich noch nicht.
Und Terminsvertreter: Dein RA ist der Hauptbevollmächtigte im Verfahren und schickt nur einen zum Termin, der weit entfernt ist
OK, also gibt es ja wohl einen riesen Unterschied zwischen Verkehrsanwalt und Terminvertreter.
Richtig.
Und der, der nur den Termin für einen Hauptbevollmächtigten wahrnimmt. Der bekommt aber doch nur eine 0,65 Verfahrensgebühr.
Ja ?
Und der Verkehrsanwalt, der könnte die 1,0 Verfahrensgebühr verdienen.
Ja ?
Hab ich es jetzt ?