Verweisung von LG an ArbG & PKH Gebühren
Verfasst: 26.10.2016, 20:09
Hey ihr Lieben,
ich bin ganz neu hier und hätte einige Fragen, da mir keiner meine Fragen in der Kanzlei beantworten kann -.-
Ich habe 2 Fälle die ich leider nicht gelöst bekomme und diese für einige von euch wahrscheinlich sehr einfach sind.
Fall 1:
Eheleute bekommen PKH bewilligt und einen RA vom Gericht gestellt. Dieser erhebt Klage wegen Mietrückständen in Höhe von insgesamt 8.900 €.
Im Gütetermin einigen sich die Parteien. Es wird ein Vergleich über die geltend gemachte Forderung geschlossen.
Fragen:
Wie kann RA abrechnen?
a) Kostenberechnung ?
b) KFA gegen die Staatskasse?
Fall 2:
RA erhält Auftrag Mandanten vor dem LG Bonn zu vertreten. LG Bonn hält sich nicht für zuständig und verweist den Rechtsstreit an das ArbG Köln.
Frage 1
Nach welchen Gebührenziffern kann hier die Abrechnung erfolgen?
Frage 2
Wie sieht die Abrechnung aus, wenn Wir einen Streitwert von 10.500 € vor dem LG und 18.000 € vor dem ArbG unterstellen?
Ich bedanke mich schon mal für Eure Mühe
Liebe Grüße
Es folgen leider bestimmt noch einige Fragen meinerseits
ich bin ganz neu hier und hätte einige Fragen, da mir keiner meine Fragen in der Kanzlei beantworten kann -.-
Ich habe 2 Fälle die ich leider nicht gelöst bekomme und diese für einige von euch wahrscheinlich sehr einfach sind.
Fall 1:
Eheleute bekommen PKH bewilligt und einen RA vom Gericht gestellt. Dieser erhebt Klage wegen Mietrückständen in Höhe von insgesamt 8.900 €.
Im Gütetermin einigen sich die Parteien. Es wird ein Vergleich über die geltend gemachte Forderung geschlossen.
Fragen:
Wie kann RA abrechnen?
a) Kostenberechnung ?
b) KFA gegen die Staatskasse?
Fall 2:
RA erhält Auftrag Mandanten vor dem LG Bonn zu vertreten. LG Bonn hält sich nicht für zuständig und verweist den Rechtsstreit an das ArbG Köln.
Frage 1
Nach welchen Gebührenziffern kann hier die Abrechnung erfolgen?
Frage 2
Wie sieht die Abrechnung aus, wenn Wir einen Streitwert von 10.500 € vor dem LG und 18.000 € vor dem ArbG unterstellen?
Ich bedanke mich schon mal für Eure Mühe
Liebe Grüße
Es folgen leider bestimmt noch einige Fragen meinerseits