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Xenian
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#1
17.10.2016, 13:50
Hallo,
ich befinde mich im 3. Lehrjahr und würde gerne wissen, wie viele Urlaubstage mir in dem Jahr, in dem ich Prüfung habe zustehen. In meinem Vertrag stehen für jedes Jahr
22 Tage Urlaub drin. Zwei davon fallen allerdings weg, da in meinem Betrieb a für Heiligabend und Silvester jeweils ein ganzer Tag abgezogen werden. Vielen Dank schon mal
im Voraus für Antworten hierzu
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
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Schreibblitz
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#2
17.10.2016, 13:57
Hast du Arbeitstage oder Werktage drinstehen?
Wenn Du ab 1.7. ausscheidest, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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Xenian
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#3
17.10.2016, 14:00
Gute Frage mit den Werktagen und Arbeitstagen muss ich zu Hause nachsehen. Mein Vertrag geht bis zum 31.7.17. Vermutlich werde ich aber nach der (bestandenen) Prüfung ausscheiden. Die genauen Termine hab ich dafür noch nicht. Aber ich werde wohl im Juni nächstes Jahr fertig sein. ^^
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Schreibblitz
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#4
17.10.2016, 14:11
Ich fragte nur, weil der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage und 20 Arbeitstage sind.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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Picassa
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#5
13.11.2016, 23:15
ich hoffe, dass es gestattet ist mich hier mit einer Frage anzuschließen:
wie sieht das mit dem Urlaubsanspruch für Verkürzer aus, die im Januar ihre Prüfung bestehen? Gilt dann § 5 Bundesurlaubsgesetz = 1/12 vom Jahresurlaub? 20/12 = 1,666666666667 = 2 Tage?
Schönen Abend noch
![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
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Fräulein Fit
#6
14.11.2016, 07:45
Also uns wurde damals gesagt, du kannst alle Urlaubstage nehmen, allerdings hättest du bei einem neuen Arbeitgeber dann keinen Anspruch mehr.