Kostenausgleichungsantrag
Verfasst: 02.08.2007, 11:40
Ich bins wieder mit einer wieder sehr dummen Frage...aufgepasst:
Vergleich:
1. Im Termin haben sich die Parteien geeinigt: Beklagte zahlt an Kläger 3.000,00€
2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte (vertreten wir) zu 3/5.
Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich 4.960,00 €.
Ich weiß schon mal, dass ich einen Kostenausgleichungsantrag stellen muss...aber wie genau ich sowas mache weiß ich nicht! Da wir hier kein Program haben nur irgendwelche Muster abgespeichert haben, weiß ich nicht, ob das Muster für den KAA ok ist:
K o s t e n a u s g l e i c h s a n t r a g
In dem Rechtsstreit BLA ./. BLA
tragen die Parteien die Kosten des Rechtsstreits .......
Ich beantrage folgende Kosten gegen die Verfahrensgegner auszugleichen:
Rechtsanwaltsgebührenberechnung/Rechnung Nr.
Gegenstandswert: EURO
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
Es wird beantragt alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den auszugleichenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 % festzusetzen (§ 104 ZPO) und auf mein bezeichnetes Konto zu überweisen.
Ist dieses Muster so ok?
Vergleich:
1. Im Termin haben sich die Parteien geeinigt: Beklagte zahlt an Kläger 3.000,00€
2. Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte (vertreten wir) zu 3/5.
Streitwert für den Rechtsstreit und den Vergleich 4.960,00 €.
Ich weiß schon mal, dass ich einen Kostenausgleichungsantrag stellen muss...aber wie genau ich sowas mache weiß ich nicht! Da wir hier kein Program haben nur irgendwelche Muster abgespeichert haben, weiß ich nicht, ob das Muster für den KAA ok ist:
K o s t e n a u s g l e i c h s a n t r a g
In dem Rechtsstreit BLA ./. BLA
tragen die Parteien die Kosten des Rechtsstreits .......
Ich beantrage folgende Kosten gegen die Verfahrensgegner auszugleichen:
Rechtsanwaltsgebührenberechnung/Rechnung Nr.
Gegenstandswert: EURO
1,3 Verfahrensgebühr
1,2 Terminsgebühr
1,5 Einigungsgebühr
Es wird beantragt alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den auszugleichenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 % festzusetzen (§ 104 ZPO) und auf mein bezeichnetes Konto zu überweisen.
Ist dieses Muster so ok?