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Verfasst: 27.07.2007, 12:46
von stein
Ich danke EUCH !!!!

Dann mache ich das auch so - genau so !!!!

Verfasst: 27.07.2007, 12:51
von icerose
Kannst Du Dir aussuchen: Entweder neue Rechnung mit neuer Nummer über nur die Differenz, oder nimmst die alte und korrigierst sie nur. Empfehlen würde ich aber ersteres.

Verfasst: 27.07.2007, 13:03
von Claudi130874
Die GK findest du, wenn du in der Schwarzwälder Gebührentabelle guckst, linkst bei Gerichtskosten, für ein Mahnverfahren fällt immer eine Gerichtskostengebühr an. Wie hoch ist der Gegenstandswert denn?

Verfasst: 27.07.2007, 13:04
von Claudi130874
also ich schicke denen die korrigierte Rechnung mit der gleichen Rechnungsnummer