Hallo zusammen,
jedes mal, wenn ich eine Vermögensauskunft beantrage gebe ich gleichzeitig an, dass diese nicht älter als 6 Monate sein soll (extra damit wir keine ältere haben... da sich die Verhältnisse von Schuldnern nach langer Zeit auch wieder ändern können).
trotzdem bekommen wir welche die ein Jahr zurückliegen oder ein und halb Jahre... ist es korrekt das die GVen dafür trotzdem ihre vollen gebühren bekommen? Immerhin ist es nicht das, was aus unserem Antrag hervor geht...
sonst müsste es diesen Punkt ja garnicht geben in der Vermögensauskunft.
Vielen Dank für die Antworten
Vermögensauskunft nicht älter als 6 Monate
- niva
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soweit ich mich erinnere, ist es streitig, ob man einschränken kann, wie alt das Vermögensverzeichnis ist, das man anfordert.
ich hab in meinen Unterlagen eine Noitz gefunden JurBüro 8/2014 S. 398, da war mal ein Artikel zu dem Thema. ich kann morgen mal gucken, ob ich die finde, wenn nicht sowieso jemand schneller ist bis dahin.
ich hab in meinen Unterlagen eine Noitz gefunden JurBüro 8/2014 S. 398, da war mal ein Artikel zu dem Thema. ich kann morgen mal gucken, ob ich die finde, wenn nicht sowieso jemand schneller ist bis dahin.
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Du kannst den Zeitraum nicht eingrenzen. Du musst, um Auskunft zu erhalten, selbst den Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft stellen und wenn der Schuldner diese dann bereits geleistet hat, bekommst Du eine Abschrift. Ganz egal, wie alt das ist. Eine der wunderbaren Neuregelungen die die Reform mit sich gebracht hat.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Die Möglichkeit eines Wahlrechtes ist umstritten. Dazu gibt es unter anderem einen Beschluss vom OLG Hamm v. 10.02.15, Az. 25 W 277/14
=> https://openjur.de/u/765670.html
Es gab dazu vor einiger Zeit auch mal einen Beitrag in Vollstreckung effektiv.
Als Begründung für das fehlende Wahlrecht des Gläubigers wird u. a. aufgeführt, dass für den Fall eines bedingten Auftrages die Eintragungen im Schuldnerverzeichnisses nicht korrekt seien, wenn nicht alle Gläubiger, die einen ZV-Versuch bis zur EV-Abnahme gg. den Schuldner unternommen haben, berücksichtigt würden. Gegen den nicht leistungsbereiten/-willigen Schuldner ergingen dann zu Unrecht weniger Eintragungsanordnungen und ein das Schuldnerverzeichnis prüfender weiterer Gläubiger erhielte somit ein falsches Bild.
Wobei wir uns über den Informationsgehalt des Schuldnerverzeichnisses wohl einig sind.
=> https://openjur.de/u/765670.html
Es gab dazu vor einiger Zeit auch mal einen Beitrag in Vollstreckung effektiv.
Als Begründung für das fehlende Wahlrecht des Gläubigers wird u. a. aufgeführt, dass für den Fall eines bedingten Auftrages die Eintragungen im Schuldnerverzeichnisses nicht korrekt seien, wenn nicht alle Gläubiger, die einen ZV-Versuch bis zur EV-Abnahme gg. den Schuldner unternommen haben, berücksichtigt würden. Gegen den nicht leistungsbereiten/-willigen Schuldner ergingen dann zu Unrecht weniger Eintragungsanordnungen und ein das Schuldnerverzeichnis prüfender weiterer Gläubiger erhielte somit ein falsches Bild.
Wobei wir uns über den Informationsgehalt des Schuldnerverzeichnisses wohl einig sind.
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Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Folgen der ZV-Reform. Versucht mal, die Eintragung der Nichtabgabe der VA ins Verzeichnis zu verhindern, wenn sich Gläubiger und Schuldner nach Eintragungsanordnung des GVZ noch einigen...
*edit*: Das LG Potsdam hat in unserem Fall in zweiter Instanz dem Vollstreckungsgericht und dem GVZ aber mal sowas von den Kopf gewaschen, dass mir die beiden fast schon leid taten - sie haben sich schlicht an den Wortlaut der neuen Regelungen gehalten. Ich habe hier intern im Büro GVZ und Vollstreckungsgericht absolut inhatlich verstanden, mein Chef war 180° dagegen und hat immer mit der Dispositionsmaxime argumentiert. Letztlich hat das LG genau das in den Vordergrund gestellt. Klar, solche Fälle machen den Alltag spannend, eine klare Rechtslage- und Rechtsprechung wären mir aber lieber.
*edit*: Das LG Potsdam hat in unserem Fall in zweiter Instanz dem Vollstreckungsgericht und dem GVZ aber mal sowas von den Kopf gewaschen, dass mir die beiden fast schon leid taten - sie haben sich schlicht an den Wortlaut der neuen Regelungen gehalten. Ich habe hier intern im Büro GVZ und Vollstreckungsgericht absolut inhatlich verstanden, mein Chef war 180° dagegen und hat immer mit der Dispositionsmaxime argumentiert. Letztlich hat das LG genau das in den Vordergrund gestellt. Klar, solche Fälle machen den Alltag spannend, eine klare Rechtslage- und Rechtsprechung wären mir aber lieber.
läuft...
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Aber es kann doch nicht sein, dass der GV genau die gleichen Gebühren bekommt wenn er garnicht die neue Vermögensauskunft einholt sondern eine die bereits besteht.... -.- .... er macht nur eine Kopie und schickt die uns und bekommt die gleiche Gebühr wie der, der einen Termin ausmacht, mit dem Schuldner die Verhältnisse bespricht und uns dann die VA zuschickt.
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Hast Du ein Az von der Entscheidung des LG Potsdam?Maddien hat geschrieben:Das zieht sich wie ein roter Faden durch die Folgen der ZV-Reform. Versucht mal, die Eintragung der Nichtabgabe der VA ins Verzeichnis zu verhindern, wenn sich Gläubiger und Schuldner nach Eintragungsanordnung des GVZ noch einigen...
*edit*: Das LG Potsdam hat in unserem Fall in zweiter Instanz dem Vollstreckungsgericht und dem GVZ aber mal sowas von den Kopf gewaschen, dass mir die beiden fast schon leid taten - sie haben sich schlicht an den Wortlaut der neuen Regelungen gehalten. Ich habe hier intern im Büro GVZ und Vollstreckungsgericht absolut inhatlich verstanden, mein Chef war 180° dagegen und hat immer mit der Dispositionsmaxime argumentiert. Letztlich hat das LG genau das in den Vordergrund gestellt. Klar, solche Fälle machen den Alltag spannend, eine klare Rechtslage- und Rechtsprechung wären mir aber lieber.
Ich habe von unserem AG zwar auch schon recht bekommen, dass ich die alte Vermögensauskunft nicht bekommen (und zahlen) muss, wenn ich sie nicht will, aber ich würde gern bei einigen auswärts lebenden Schuldnern auch darauf vezichten und suche noch Argumentationshilfen.
@Anna: Der GVZ macht eben nicht nur eine Kopie, er guckt auch, ob es die richtige ist. Nee, ernsthaft: offensichtlich ist der gleiche Preis gemeint und gewollt.
Das Leben ist kurz, brutal, einsam, erschreckend, voller Schicksalsschläge... und dann stirbt man auch noch! Woody Allen
In dieser Welt voller Barbaren ist die Liebenswürdigkeit eine hilfreiche Ausnahme. Woody Allen
Es ist nicht Deine Schuld, daß die Welt ist, wie sie ist. Es wär' nur Deine Schuld, wenn sie so bleibt! Die Ärzte
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