Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, gibt es überhaupt eine Frist zum Antrag des streitigen Verfahren nach WS des Schuldners?
für eure Antwort danke ich im Voraus
Frist zum Antrag des streitigen Verfahren
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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und zunächst herzlich willkommen im Forum.
hmm, so genau gibt's da keine Frist. Auch, wenn nach mehr als zwei Jahren erst irgendein Antrag gestellt wird, wird der Fall beim Gericht wieder ausgekramt.
Allerdings sollte beachtet werden, dass der MB 6 Monate nach seiner Zustellung die Wirkungen verliert (ist besonders im Zusammenhang mit Verjährung interessant).
LG
hmm, so genau gibt's da keine Frist. Auch, wenn nach mehr als zwei Jahren erst irgendein Antrag gestellt wird, wird der Fall beim Gericht wieder ausgekramt.
Allerdings sollte beachtet werden, dass der MB 6 Monate nach seiner Zustellung die Wirkungen verliert (ist besonders im Zusammenhang mit Verjährung interessant).
LG
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück