Scheidung und Folgesache außergerichtlich und gerichtlich

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
kritzi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 13.02.2014, 20:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

13.02.2014, 21:39

Hallo alle zusammen.
Habe Probleme bei einer Abrechnung und benötige bitte dringend Hilfe.
Wir haben Scheidungsauftrag. Mein Chef hat den Scheidungsantrag eingereicht. Der Gegenanwalt hat sich schriftlich bei uns gemeldet (mit Fristsetzung) und wollte Auskunft über das Vermögen unseres Mandanten. Die Auskunft konnten wir nicht rechtzeitig erteilten, Mdt hat Unterlagen zu spät gebracht. Der Gegenanwalt hat nun zur Scheidung die Vermögensauskunft (gerichtlich Folgesache) beantragt. Mein Chef hat zwei Tage später die Vermögensauskunft außergerichtlich an den GegenRA erteilt. Man hat sich dann außergerichtlich geeinigt und im Termin protokolliert.

Wie rechne ich das ab? Kann ich für die außergerichtliche Tätigkeit etwas abrechnen?
Ich hätte schon mal so angesetzt:
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG (da es ja protokolliert wurde) Vielen Dank an alle die mir helfen. :thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

17.02.2014, 09:19

Außergerichtlich ist halt diee Frage, ob Ihr da überhaupt eine Beauftragung nachweisen könnt. Nur weil der gegnerische Anwalt die Aufforderung an Euch geschickt hat und Ihr diese an den Mandanten weitergeleitet habt, liegt ja noch keine außergerichtliche Beauftragung vor.

Gerichtlich ist das im Rahmen des Scheidungsverfahrens anhängig gemacht worden. Folgesachen sind mit dem Scheidungsstreitwert zusammenzurechnen. Ist die Scheidung denn schon abgeschlossen?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
kritzi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 13.02.2014, 20:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

17.02.2014, 10:19

Vielen Dank für die Antwort. Scheidung ist abgeschlossen. Die Abrechnung für die gerichtliche Tätigkeit habe ich verstanden.

Außergerichtlich ist aber durch den Vergleich viel Schriftverkehr angefallen. Mein Chef hat mit dem gegnerischen RA viel hin und her geschrieben bis es dann endlich zu einer Scheidungsvereinbarung kam, die gerichtlich protokolliert wurde.

Kann außergerichtlich wenigstens ein bischen was abgerechnet werden?
kritzi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 13.02.2014, 20:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

17.02.2014, 10:24

Vielen Dank für die Antwort. Scheidung ist abgeschlossen. Die Abrechnung für die gerichtliche Tätigkeit habe ich verstanden.

Außergerichtlich ist aber durch den Vergleich viel Schriftverkehr angefallen. Mein Chef hat mit dem gegnerischen RA viel hin und her geschrieben bis es dann endlich zu einer Scheidungsvereinbarung kam, die gerichtlich protokolliert wurde.

Kann außergerichtlich wenigstens ein bischen was abgerechnet werden?
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#5

17.02.2014, 12:46

Wenn der Schriftverkehr erfolgt ist nachdem der Folgeantrag über Auskunft rechtshängig war, wüde ich diesen Schriftverkehr nicht als außergerichtlich ansehen. Das fällt dann in die VG.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
kritzi
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 8
Registriert: 13.02.2014, 20:47
Beruf: RA-Fachangestellte

#6

17.02.2014, 21:09

Danke nochmal, dass Du dir die Zeit genommen und mir noch einmal geantwortet hast. Ich werde das ganze dann auch nur gerichtlich abrechnen. Mal sehen wie mein Chef das sieht.

:thx
Antworten