Hallo alle zusammen.
Habe Probleme bei einer Abrechnung und benötige bitte dringend Hilfe.
Wir haben Scheidungsauftrag. Mein Chef hat den Scheidungsantrag eingereicht. Der Gegenanwalt hat sich schriftlich bei uns gemeldet (mit Fristsetzung) und wollte Auskunft über das Vermögen unseres Mandanten. Die Auskunft konnten wir nicht rechtzeitig erteilten, Mdt hat Unterlagen zu spät gebracht. Der Gegenanwalt hat nun zur Scheidung die Vermögensauskunft (gerichtlich Folgesache) beantragt. Mein Chef hat zwei Tage später die Vermögensauskunft außergerichtlich an den GegenRA erteilt. Man hat sich dann außergerichtlich geeinigt und im Termin protokolliert.
Wie rechne ich das ab? Kann ich für die außergerichtliche Tätigkeit etwas abrechnen?
Ich hätte schon mal so angesetzt:
1,3 VG
1,2 TG
1,0 EG (da es ja protokolliert wurde) Vielen Dank an alle die mir helfen.
Scheidung und Folgesache außergerichtlich und gerichtlich
- Anahid
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Außergerichtlich ist halt diee Frage, ob Ihr da überhaupt eine Beauftragung nachweisen könnt. Nur weil der gegnerische Anwalt die Aufforderung an Euch geschickt hat und Ihr diese an den Mandanten weitergeleitet habt, liegt ja noch keine außergerichtliche Beauftragung vor.
Gerichtlich ist das im Rahmen des Scheidungsverfahrens anhängig gemacht worden. Folgesachen sind mit dem Scheidungsstreitwert zusammenzurechnen. Ist die Scheidung denn schon abgeschlossen?
Gerichtlich ist das im Rahmen des Scheidungsverfahrens anhängig gemacht worden. Folgesachen sind mit dem Scheidungsstreitwert zusammenzurechnen. Ist die Scheidung denn schon abgeschlossen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
Vielen Dank für die Antwort. Scheidung ist abgeschlossen. Die Abrechnung für die gerichtliche Tätigkeit habe ich verstanden.
Außergerichtlich ist aber durch den Vergleich viel Schriftverkehr angefallen. Mein Chef hat mit dem gegnerischen RA viel hin und her geschrieben bis es dann endlich zu einer Scheidungsvereinbarung kam, die gerichtlich protokolliert wurde.
Kann außergerichtlich wenigstens ein bischen was abgerechnet werden?
Außergerichtlich ist aber durch den Vergleich viel Schriftverkehr angefallen. Mein Chef hat mit dem gegnerischen RA viel hin und her geschrieben bis es dann endlich zu einer Scheidungsvereinbarung kam, die gerichtlich protokolliert wurde.
Kann außergerichtlich wenigstens ein bischen was abgerechnet werden?
Vielen Dank für die Antwort. Scheidung ist abgeschlossen. Die Abrechnung für die gerichtliche Tätigkeit habe ich verstanden.
Außergerichtlich ist aber durch den Vergleich viel Schriftverkehr angefallen. Mein Chef hat mit dem gegnerischen RA viel hin und her geschrieben bis es dann endlich zu einer Scheidungsvereinbarung kam, die gerichtlich protokolliert wurde.
Kann außergerichtlich wenigstens ein bischen was abgerechnet werden?
Außergerichtlich ist aber durch den Vergleich viel Schriftverkehr angefallen. Mein Chef hat mit dem gegnerischen RA viel hin und her geschrieben bis es dann endlich zu einer Scheidungsvereinbarung kam, die gerichtlich protokolliert wurde.
Kann außergerichtlich wenigstens ein bischen was abgerechnet werden?
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Wenn der Schriftverkehr erfolgt ist nachdem der Folgeantrag über Auskunft rechtshängig war, wüde ich diesen Schriftverkehr nicht als außergerichtlich ansehen. Das fällt dann in die VG.
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