Übungsaufgaben zum Kostenrecht/Gebühren

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Sandyy
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#11

21.03.2015, 15:15

Hilfe !!!

Ich bin grade echt durcheinander. Und zwar geht es um die Erhöhungsgebühr. Bei einer Geschäftsgebühr mit mehreren Erhöhungen...Muss man im nachfolgendem Klageverfahren die Erhöhung mit anrechnen ? Oder muss man die Erhöhung nicht berücksichtigen beim Anrechnen.

Ich hab grad im Internet verschiedenen Beispiele gesehen.

Ich wäre super dankbar für Erklärungen.
Sonnenkind
...ist hier unabkömmlich !
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#12

21.03.2015, 17:08

Zum Teil; du rechnest ja normalerweise die Hälfte der Gebühr an, maximal aber nur 0,75.

Vermutlich hast du evtl. das bereits gelesen:

http://www.iww.de/rvgprof/archiv/gescha ... ern-f22111

Lies mal insbesondere den letzten Absatz.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Sandyy
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#13

01.04.2015, 22:29

Janaaa hat geschrieben:Aufgabe 7: (21 Punkte)
Die Kungel GmbH ist von der Baum GmbH auf Zahlung von 5.000,00 € verklagt worden. Die
Kungel GmbH beauftragt Rechtsanwältin Kühn mit der Vertretung in dem Klageverfahren. Im
Termin zur mündlichen Verhandlung führen die Prozessbevollmächtigten der Parteien ein Einigungsgespräch.
Es wird ein Widerrufsvergleich geschlossen, wonach durch Zahlung von
20.000,00 € die Klageforderung und ein weiterer bisher nicht eingeklagter Anspruch in Höhe
von 30.000,00 € erledigt sind. Der Vergleich wird von keiner Seite widerrufen.
Erstellen Sie die Kostenrechnung für Rechtsanwältin Kühn unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften.

Das ist ne Aufgabe aus einer alten Prüfung...

Danke für die Aufgabe, auch wenn ich lange nicht mehr hier reingeschaut hab :oops:

Also ich hab sie jetzt mal grad gelöst. Bin mir bei der Terminsgebühr nur
grad nicht mehr so sicher :roll:

KR gem. §§ 2,3 RVG

1,3 VG Nr. 3100 VV RVG
Wert: 5.000,00 €

1,2 TG Nr. 3104 VV RVG
Wert: 5.000,00 €

0,8 VG Nr. 3101 VV RVG
Wert: 30.000,00 €

gem. § 15 Abs. III
nicht mehr als 1,3 aus 35.000,00 €

1,0 EG Nr. 1003 VV RVG
Wert: 5.000,00 €

1,5 EG Nr. 1000 VV RVG
Wert: 30.000,00 €

gem. § 15 Abs III
nicht mehr als 1,5 aus 35.000,00 €

P.u.T.e Nr. 7002 VV RVG

Ust. gem Nr. 7008 VV RVG
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#14

02.04.2015, 08:30

Es ist über 35.000,00 € verhandelt worden, warum willst Du eine TG nur nach dem anhängigen Wert berechnen?
Ansonsten ok.
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Sandyy
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#15

02.04.2015, 13:12

OK super danke auf jeden Fall für die schnelle Antwort.

Weißt du eventuell wo man sonst noch Prüfungsaufgaben zum Thema Kostenrecht finden kann im Internet ? Weil unsere zuständige RA-Kammer hat leider keine Aufgaben online auf die Seite gestellt und in der Schule haben wir bis jetzt erst eine Prüfung zu sehen bekommen die dann sofort wieder eingesammelt wurde und im Mai ist schon die schriftliche Prüfung.

Bin für jeden Tip dankbar^^
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