Eigentlich schade.

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StineP

#11

20.06.2007, 09:03

Lass dich nicht unterkriegen. Auch wenn die Situation wohl nicht besonders viel positives Denken fördert!!
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#12

20.06.2007, 09:11

:moin

@solveig

was passiert eigentlich nach der umschulung? würdest du von der neuen kanzlei übernommen werden und wenn ja, übertragen sie dir dann mehr aufgaben? oder wie ist es mit den beiden anderen kanzleien? haben die sich zu ner übernahme geäußert?
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]

[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
Gast

#13

20.06.2007, 14:47

Nein, ich werde nach der Umschulung nicht übernommen dort. Obwohl es eigentlich dafür Geld gibt vom Renterträger für den Arbeitgeber. Das sogenannte Förderungsgeld. Je nach Vertrag fällt es unterschiedlich aus.
1 befristet = 1/2 Jahr den Zuschuss zum Brutto
2 Jahre befristet = 9 Monate
und unberfristet = 12 Monate Zuschuss. D.h. es wird das tarifliche Brutto gewählt. Der Anwalt müsste dan diesen Brutto zahlen, nach der Zeit bekommt er die Differenz zu dem, was er zahlen könnte und dem Brutto zurück. Mit der Maßgabe, dass innerhalb des halben Jahres nicht gekündigt wird.
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#14

20.06.2007, 15:18

bei keiner der drei kanzleien?
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]

[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
Gast

#15

20.06.2007, 15:45

Nein, bei der Kanzlei, wo mein Chef jetzt hingeht. In der einen auch nicht, aber eventuell in der dritten. Ich muss mal sehen, was meine private Arbeitsvermittlerin noch schaftt. Das wäre die dritte Kanzlei.
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#16

20.06.2007, 15:52

informier dich doch in der dritten kanzlei genauer, viell. auch, ob die dich nehmen, wenn du ausgelernt hast. somit könntest ja erstmal bei deinem chef bleiben.

wünsche dir viel kraft und hoffe du triffst die richtige entscheidung.

lg
[i]"Die Weisheit eines Menschen mißt man nicht nach seinen Erfahrungen, sondern nach seiner Fähigkeit, Erfahrungen zu machen."[/i]

[i]George Bernard Shaw[/i][font=Times New Roman][/font]
Gast

#17

20.06.2007, 17:04

Ich kann das nachvollziehen, wenn man schon mal Verantwortung übernahm dann ist das, als ob man nicht geschätz wird und voll an den Anfang rangesetzt wird. Ich würde an deiner Stelle das erstmal probieren, wenn das möglich ist. Wenn du merkst, es kommt nichts bei raus, als nur Post zu machen kannst du dich mit der RAK in Verbindung setzten. Schließlich ist es eine Pflicht deines Cheffs, dich zu fordern und dir immer mehr beizubringen- wenn er das versäumt, weil du für die Post gebraucht wirst, dann hat er halt pech gehabt.
Viel Glück weiterhin
Gast

#18

20.06.2007, 17:19

Die RAK weiß scon Bescheid. Ich habe sie im vornherein informiert. Denen ist es egal, wie viele Verträge ich mache, Hauptsache ich mache meinen Abschluss. In der dritten Kanzlei kann ich mich noch nicht erkundigen. Die Anwältin hat vor zwei oder drei Jahren ihre Zulassung zurückgegeben, weil sie zu viel zu tun hatte. Sie war nebenbei noch Unternehmensberaterin. Jetzt braucht sie erst mal wieder ihre Zulassung und das ist eine Geldfrage.
Gast

#19

23.06.2007, 18:15

Findet ihr das nicht unglaublich?

Anstatt mein jetziger Chef sich dafür einsetzt, dass ich in der neuen Kanzlei etwas mehr zu tun bekomme, schweig der. Obwohl er wusste, dass eine der Sekretärinnen in Babyjahr geht. Nein, lass die mal schön die Post machen.

Da kam der große Chef auf ihn zu und fragte nach, wie weit ich schon sei, und wie er mit mir zurecht käme. Die erste Wahl hat gekündigt nach zwei Tagen, war ihr zu viel Stress. Jetzt haben sie erst mal die zweite Wahl genommen. Ich gehe erst mal mit in die neue Kanzlei und sollte ich wirklich nichts zu tun bekommen, kann ich ja immer noch einen Aufhebungsvertrag machen.
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Annile
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#20

24.06.2007, 11:02

Grundsätzlich ist es aus haftungstechnischen Gründen sogar so, dass du als Azubi gar keine Fristen und Termine notieren darfst ohne beaufsichtigt zu werden (laut sämtlicher BGH-Urteile)

Solch "anspruchsvolle" Aufgaben dürfen als Azubi nur mit Aufsicht getätigt werden. Ebenso der Postausgang (was vor allem Fristsachen angeht)

Ich gehe von aus, dass sich eine große Kanzlei solch einen Aufwand nicht leisten kann - bzw. die Haftung nicht übernehmen möchte.

Trotzdem das halbe Jahr würde ich durchziehen. Wurde denn schon mal erwägt, dass dich diese Kanzlei übernimmt nach der Ausbildung?

Große Kanzleien zahlen nämlich mehr! Zudem sieht eine große Kanzlei im Lebenslauf auch immer gut aus!

Ich würd das halbe Jahr jetzt noch durchziehen ...
Es Annile :hurra
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