RVG Übungsaufgaben zur Zwischenprüfung

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Sandyy
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#1

04.09.2013, 16:20

Hallo ihr Lieben :)

Ich wollt mal fragen ob und wo man hier Übungsaufgaben zum Kostenrecht und Mahnverfahren findet, weil sehr bald Zwischenprüfung ist und ich noch etwas üben wollte...
Sonst wenn jemand Zeit und Lust hat, könnte er mir dann vielleicht ein paar Übungsaufgaben hier rein stellen?
Ich wäre echt super dankbar dafür...
hab ein bisschen Angst vor der Zwischenprüfung, auch wenn sie nicht richtig zählt :/

Liebe Grüße !
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Mietzemau
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#2

05.09.2013, 08:11

hast du denn Probleme im Kostenrecht? Wenn ja, wo liegen die denn nach deiner eigenen Einschätzung?

Ich müsst jetzt ehrlich gesagt selber schauen, wo Übungsaufgaben sind, aber dann hätte man schon mal einen kleinen Anhaltspunkt
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser

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Mietzemau
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#3

05.09.2013, 08:15

Viellt hilft dir ja das weiter http://www.amazon.de/RVG-gemacht-Verg%C ... ngestellte" target="blank

??

Ich hatte damals zur - allerdings zur Abschlussprüfung - dieses hier http://www.amazon.de/Pr%C3%BCfung-Recht ... ngestellte" target="blank

wenn du auch so nen Prüfungsnervösi bist, kannste hiermit auch gut üben, ob es sich allerdings zur Zwischenprüfung schon eignet, bezweifel ich ein bisschen
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#4

05.09.2013, 15:17

Also dieses Buch aus dem Kiel Verlag hab ich auch schon und dass ist auch echt super hilfreich bei einigen Sachen :)
Und naja, es kommt immer auf die Aufgaben drauf an, wenn die etwas komplexer sind dann weiß ich manchmal nicht so richtig wo ich ansetzen soll weil man ja manche Gebühren auch anrechnen muss :/
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#5

05.09.2013, 21:06

Hab heute noch Kostenrecht gelernt und bin bis zu den Anrechnungen gekommen.
Aber wie ist es denn wenn man z.B. eine 0.65 Gebühr aus Wert: 9,450,00 berechnen soll.
Diese 0.65 Gebühr steht ja nicht im RVG in der Gebührentabelle :/
Das kann man doch bestimmt irgendwie ausrechnen oder?
:oops:
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#6

06.09.2013, 07:17

Einfach die Hälfte der 1,3 nehmen. :wink:
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#7

06.09.2013, 08:17

ahh...
ja na klar..oh man ich bin echt nervös :oops:
Danke!!! :)
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#8

06.09.2013, 10:16

.. oder den 1,0 Gebührenwert x 0,65 nehmen :-)
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#9

06.09.2013, 10:51

Ich hab noch mal eine Kostenrechnung die ich nicht verstehe...
Und zwar dachte ich dass bei der Anrechnung auf die Verfahrengebühr, man die Hälfte von der 1,0 Gebühr nimmt( 0,5 aus 5.000)
Ich verstehe nicht wieso man da die 1.0 nimmt :(
Kann mir das mal jemand erklären bitte?

RA. erhält Auftrag, Mahnbescheid über 7.500 € zu beantragen. Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Das streitige Verfahren wird nur wegen eines Teilbetrages von 5.000 € durchgeführt. Nach Abgabe an das Landgericht wird mündlich verhandelt.

Kostenrechnung gem. §§ 2, 13 RVG

I. Mahnverfahren

1,0 VG aus 7.500 €
gem. Nr. 3305 VV RVG

P.u.Te
gem. 7002 VV RVG

Umst.
gem. Nr. 7008 VV

II. Streitiges Verfahren

1,3 VG aus 5.000 €
gem. Nr. 3100 VV
anzurechnen 1,0 Vg aus 5.000€

1,2 Terminsgebühr
gem. Nr. 3104 VV

P.u.Te
gem. Nr 7002

Umst.
gem. Nr. 7008 VV
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#10

06.09.2013, 10:56

Die Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid ist immer in voller Höhe auf die Vefahrensgebühr im streitigen Verfahren anzurechnen.

Hier wird nicht wie bei der Geschäfts- und Verfahrensgebühr angerechnet.
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