Hallo ihr Lieben
Ich wollt mal fragen ob und wo man hier Übungsaufgaben zum Kostenrecht und Mahnverfahren findet, weil sehr bald Zwischenprüfung ist und ich noch etwas üben wollte...
Sonst wenn jemand Zeit und Lust hat, könnte er mir dann vielleicht ein paar Übungsaufgaben hier rein stellen?
Ich wäre echt super dankbar dafür...
hab ein bisschen Angst vor der Zwischenprüfung, auch wenn sie nicht richtig zählt :/
Liebe Grüße !
RVG Übungsaufgaben zur Zwischenprüfung
- Mietzemau
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hast du denn Probleme im Kostenrecht? Wenn ja, wo liegen die denn nach deiner eigenen Einschätzung?
Ich müsst jetzt ehrlich gesagt selber schauen, wo Übungsaufgaben sind, aber dann hätte man schon mal einen kleinen Anhaltspunkt
Ich müsst jetzt ehrlich gesagt selber schauen, wo Übungsaufgaben sind, aber dann hätte man schon mal einen kleinen Anhaltspunkt
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
Alle Irrtümer sind gleichberechtigt.
Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
Mark Twain
de heilige Glaskugel......*oooohm*
Wintereinbruch ist nicht strafbar!
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Michael Rumpf
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Viellt hilft dir ja das weiter http://www.amazon.de/RVG-gemacht-Verg%C ... ngestellte" target="blank
??
Ich hatte damals zur - allerdings zur Abschlussprüfung - dieses hier http://www.amazon.de/Pr%C3%BCfung-Recht ... ngestellte" target="blank
wenn du auch so nen Prüfungsnervösi bist, kannste hiermit auch gut üben, ob es sich allerdings zur Zwischenprüfung schon eignet, bezweifel ich ein bisschen
??
Ich hatte damals zur - allerdings zur Abschlussprüfung - dieses hier http://www.amazon.de/Pr%C3%BCfung-Recht ... ngestellte" target="blank
wenn du auch so nen Prüfungsnervösi bist, kannste hiermit auch gut üben, ob es sich allerdings zur Zwischenprüfung schon eignet, bezweifel ich ein bisschen
Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser
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Michael Rumpf
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Mark Twain
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Michael Rumpf
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Also dieses Buch aus dem Kiel Verlag hab ich auch schon und dass ist auch echt super hilfreich bei einigen Sachen
Und naja, es kommt immer auf die Aufgaben drauf an, wenn die etwas komplexer sind dann weiß ich manchmal nicht so richtig wo ich ansetzen soll weil man ja manche Gebühren auch anrechnen muss :/
Und naja, es kommt immer auf die Aufgaben drauf an, wenn die etwas komplexer sind dann weiß ich manchmal nicht so richtig wo ich ansetzen soll weil man ja manche Gebühren auch anrechnen muss :/
Hab heute noch Kostenrecht gelernt und bin bis zu den Anrechnungen gekommen.
Aber wie ist es denn wenn man z.B. eine 0.65 Gebühr aus Wert: 9,450,00 berechnen soll.
Diese 0.65 Gebühr steht ja nicht im RVG in der Gebührentabelle :/
Das kann man doch bestimmt irgendwie ausrechnen oder?
Aber wie ist es denn wenn man z.B. eine 0.65 Gebühr aus Wert: 9,450,00 berechnen soll.
Diese 0.65 Gebühr steht ja nicht im RVG in der Gebührentabelle :/
Das kann man doch bestimmt irgendwie ausrechnen oder?
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- Beruf: RA-Fachangestellte
.. oder den 1,0 Gebührenwert x 0,65 nehmen
Ich hab noch mal eine Kostenrechnung die ich nicht verstehe...
Und zwar dachte ich dass bei der Anrechnung auf die Verfahrengebühr, man die Hälfte von der 1,0 Gebühr nimmt( 0,5 aus 5.000)
Ich verstehe nicht wieso man da die 1.0 nimmt
Kann mir das mal jemand erklären bitte?
RA. erhält Auftrag, Mahnbescheid über 7.500 € zu beantragen. Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Das streitige Verfahren wird nur wegen eines Teilbetrages von 5.000 € durchgeführt. Nach Abgabe an das Landgericht wird mündlich verhandelt.
Kostenrechnung gem. §§ 2, 13 RVG
I. Mahnverfahren
1,0 VG aus 7.500 €
gem. Nr. 3305 VV RVG
P.u.Te
gem. 7002 VV RVG
Umst.
gem. Nr. 7008 VV
II. Streitiges Verfahren
1,3 VG aus 5.000 €
gem. Nr. 3100 VV
anzurechnen 1,0 Vg aus 5.000€
1,2 Terminsgebühr
gem. Nr. 3104 VV
P.u.Te
gem. Nr 7002
Umst.
gem. Nr. 7008 VV
Und zwar dachte ich dass bei der Anrechnung auf die Verfahrengebühr, man die Hälfte von der 1,0 Gebühr nimmt( 0,5 aus 5.000)
Ich verstehe nicht wieso man da die 1.0 nimmt
Kann mir das mal jemand erklären bitte?
RA. erhält Auftrag, Mahnbescheid über 7.500 € zu beantragen. Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Das streitige Verfahren wird nur wegen eines Teilbetrages von 5.000 € durchgeführt. Nach Abgabe an das Landgericht wird mündlich verhandelt.
Kostenrechnung gem. §§ 2, 13 RVG
I. Mahnverfahren
1,0 VG aus 7.500 €
gem. Nr. 3305 VV RVG
P.u.Te
gem. 7002 VV RVG
Umst.
gem. Nr. 7008 VV
II. Streitiges Verfahren
1,3 VG aus 5.000 €
gem. Nr. 3100 VV
anzurechnen 1,0 Vg aus 5.000€
1,2 Terminsgebühr
gem. Nr. 3104 VV
P.u.Te
gem. Nr 7002
Umst.
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Die Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid ist immer in voller Höhe auf die Vefahrensgebühr im streitigen Verfahren anzurechnen.
Hier wird nicht wie bei der Geschäfts- und Verfahrensgebühr angerechnet.
Hier wird nicht wie bei der Geschäfts- und Verfahrensgebühr angerechnet.
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