Ich hab noch mal eine Kostenrechnung die ich nicht verstehe...
Und zwar dachte ich dass bei der Anrechnung auf die Verfahrengebühr, man die Hälfte von der 1,0 Gebühr nimmt( 0,5 aus 5.000)
Ich verstehe nicht wieso man da die 1.0 nimmt
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Kann mir das mal jemand erklären bitte?
RA. erhält Auftrag, Mahnbescheid über 7.500 € zu beantragen. Antragsgegner legt fristgerecht Widerspruch ein. Das streitige Verfahren wird nur wegen eines Teilbetrages von 5.000 € durchgeführt. Nach Abgabe an das Landgericht wird mündlich verhandelt.
Kostenrechnung gem. §§ 2, 13 RVG
I. Mahnverfahren
1,0 VG aus 7.500 €
gem. Nr. 3305 VV RVG
P.u.Te
gem. 7002 VV RVG
Umst.
gem. Nr. 7008 VV
II. Streitiges Verfahren
1,3 VG aus 5.000 €
gem. Nr. 3100 VV
anzurechnen 1,0 Vg aus 5.000€
1,2 Terminsgebühr
gem. Nr. 3104 VV
P.u.Te
gem. Nr 7002
Umst.
gem. Nr. 7008 VV