Klage u. Widerklage

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Gast

#1

24.05.2007, 08:26

Muss ich bei einer Klage und Widerklage die Gegenstandswerte zusammenrechnnen? Gibts da einen Paragraphen?
StineP

#2

24.05.2007, 08:30

§ 45 GKG, Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung

(1) 1 In einer Klage und in einer Widerklage geltend gemachte Ansprüche, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, werden zusammengerechnet. 2 Ein hilfsweise geltend gemachter Anspruch wird mit dem Hauptanspruch zusammengerechnet, soweit eine Entscheidung über ihn ergeht. 3 Betreffen die Ansprüche im Fall des Satzes 1 oder 2 denselben Gegenstand, ist nur der Wert des höheren Anspruchs maßgebend.

(2) Für wechselseitig eingelegte Rechtsmittel, die nicht in getrennten Prozessen verhandelt werden, ist Absatz 1 Satz 1 und 3 entsprechend anzuwenden.

(3) Macht der Beklagte hilfsweise die Aufrechnung mit einer bestrittenen Gegenforderung geltend, erhöht sich der Streitwert um den Wert der Gegenforderung, soweit eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergeht.

(4) Bei einer Erledigung des Rechtsstreits durch Vergleich sind die Absätze 1 bis 3 entsprechend anzuwenden.
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#3

24.05.2007, 08:32

also der von dir zitierte § hilft irgendwie nicht so richtig..

entscheidend ist, ob WIderklage und Klage den gleichen Gegenstand haben. Das ist so, wenn der Klage stattgegeben wird und die Widerklage damit automatisch erledigt ist, dann musst du den höheren Wert nehmen. Wenn es nicht derselbe Gegenstand ist, dann musst du die Werte zusammenrechnen.
StineP

#4

24.05.2007, 08:34

Hm, ist das nicht im Prinzip Abs. 1??
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#5

24.05.2007, 09:16

Ja, ich denke auch, dass das Abs. 1 ist. Ich stimme auf jeden Fall zu!
Curry

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#6

24.05.2007, 10:52

:zustimm
Liebe Grüße aus München
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