frist verpasst

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TanjaB.

#11

25.02.2013, 20:54

Verstehe ich das richtig, es gibt nur Dich und Praktikant? Wer ist denn für die Fristenkontrolle verantwortlich? Meiner Meinung nach ist es eine bodenlose Unverschämtheit :motz , so etwas einer Auszubildenden im 1. Ausbildungsjahr in die Schuhe zu schieben. Das hätte noch mal jemand kontrollieren müssen bevor die Frist gestrichen wird! Für die Zukunft kann ich Dir auch nur raten, Fristen lieber einmal zu viel als einmal zu wenig kontrollieren. Immer schauen, ob Faxnummer richtig und ob alle Seiten rüber sind.
samsara
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#12

26.02.2013, 08:24

Die Frist wurde ja eingehalten; allerdings wurde wohl der Schriftsatz nicht komplett ans Gericht gefaxt. Und auch ein Azubi im 1. Lehrjahr kann einen Sendebericht prüfen.
likema31
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#13

26.02.2013, 08:56

Der RA muss m. E. kontrollieren, ob die Frist eingehalten wurde. Du bis Azubis im 1. Jahr und wenn ich Dich richtig verstanden habe, gibt es keine ausgebildete ReFa bei Euch. Da wird er sich das Verschulden schon selbst zurechnen lassen müssen.
TanjaB.

#14

26.02.2013, 21:02

samsara hat geschrieben:Die Frist wurde ja eingehalten; allerdings wurde wohl der Schriftsatz nicht komplett ans Gericht gefaxt. Und auch ein Azubi im 1. Lehrjahr kann einen Sendebericht prüfen.

Natürlich kann das eine Azubine im 1. Lehrjahr prüfen, trotzdem finde ich die Verantwortung zu groß. Sie ist halt eine noch sehr frische Auszubildende. Und die muss man meiner Meinung nach überprüfen, vor allem bei Fristen.
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Sabbi
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#15

06.03.2013, 13:21

Erneut musste der BGH über eine Fristversäumung entscheiden:

"Die Übergabe des vom Prozessbevollmächtigten unterschriebenen Schriftsatzes an die Kanzleiangestellte am Tag des Fristablaufs mit der Bitte, den Schriftsatz noch am selben Tag auszufertigen und einem auf der Akte angehefteten Zettel “Frist! Heute noch an OLG Jena faxen”, macht ausreichende Vorkehrungen zur Ausgangs- und Fristenkontrolle am Tagesende nicht entbehrlich."

Beschluss vom 23. Januar 2013 – XII ZB 559/12
Butterblume
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#16

06.03.2013, 14:15

Es gibt genügend Rechtsprechung zu diesem Thema, meines Erachtens nicht immer verständlich was der BGH da entscheidet...... aber gerade weil du noch in der Ausbildung bist und in deiner Kanzlei keine ausgelernte Reno arbeitet, ist dein Chef dazu verpflichtet, vor allem bei Fristen, zu kontrollieren, ob alles ordnungsgemäß rausgegangen ist. Das hat nichts damit zu tun, dass eine Azubine im 1. Lehrjahr auch einen Sendebericht lesen kann. Es passieren überall Fehler und gerade bei Fristen sollte das Vier-Augen-Prinzip gelten.

Da kann ich Jupp nur zustimmen, dass es dann mal den richtigen Anwalt getroffen hat. Und lass dir bloß nichts einreden, dass du an allem Schuld wärst.
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