Urlaub
nee, also bei unseren azubis war das so, wenn die von mo bis fr urlaub genommen haben, wurde der sa trotzdem mitgezählt, also 6 tage abgezogen!!
- Curry
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Meine Güte, steht das denn nicht irgendwo im Gesetz, wie das gemacht werden muss. Da kommt ja keiner mehr mit!
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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Hab mal was tolles gefunden, mit dem ich sicher wieder bisschen Verwirrung stiften kann:
Exkurs: Berechnungsmethode
a. Arbeitet ein Arbeitnehmer nicht an allen Werktagen in der Woche (dies dürfte bei den wenigsten Arbeitnehmern zutreffen, da die meisten nicht an Samstagen arbeiten!), so muss der Urlaubsanspruch von Werktagen auf Arbeitstage umgerechnet werden.
b. Die „Berechnungsformel“ für eine solche Umrechnung sieht nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) für den gesetzlichen „Mindesturlaub“ gem. § 3 BUrlG wie folgt aus:
Die Anzahl der Werktage wird durch 6 geteilt und mit der Zahl der Arbeitstage, die der Arbeitnehmer innerhalb der Woche arbeiten muss, multipliziert. Die Berechnung sieht wie folgt aus:
24 (Werktage Urlaub): 6 (reguläre Wochenarbeitstage) = 4; 4 * 5 (5-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage Urlaub.
c. Eine andere Berechnungsmethode ergibt sich, wenn die regelmäßige Arbeitszeit nicht mit der Kalenderwoche übereinstimmt. Hier muss für die Berechnung auf längere Zeitabschnitte als eine Woche abgestellt werden (z.B. auf das Kalenderjahr).
c. Würde man bei einer Teilzeitbeschäftigung nur an 3 bzw. 2 Tagen in der Woche arbeiten, so würde sich nach der oben aufgeführten Berechnungsmethode (unter Exkurs) folgender Urlaubsanspruch ergeben: 3 Arbeitstage: 24:6 = 4; 4 (Ergebnis) * 3 (3-Tage-Woche) = 12 Arbeitstage Urlaub
2 Arbeitstage: 24:6 = 4; 4 (Ergebnis) * 2 (2-Tage-Woche) = 8 Arbeitstage Urlaub
Exkurs: Berechnungsmethode
a. Arbeitet ein Arbeitnehmer nicht an allen Werktagen in der Woche (dies dürfte bei den wenigsten Arbeitnehmern zutreffen, da die meisten nicht an Samstagen arbeiten!), so muss der Urlaubsanspruch von Werktagen auf Arbeitstage umgerechnet werden.
b. Die „Berechnungsformel“ für eine solche Umrechnung sieht nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) für den gesetzlichen „Mindesturlaub“ gem. § 3 BUrlG wie folgt aus:
Die Anzahl der Werktage wird durch 6 geteilt und mit der Zahl der Arbeitstage, die der Arbeitnehmer innerhalb der Woche arbeiten muss, multipliziert. Die Berechnung sieht wie folgt aus:
24 (Werktage Urlaub): 6 (reguläre Wochenarbeitstage) = 4; 4 * 5 (5-Tage-Woche) = 20 Arbeitstage Urlaub.
c. Eine andere Berechnungsmethode ergibt sich, wenn die regelmäßige Arbeitszeit nicht mit der Kalenderwoche übereinstimmt. Hier muss für die Berechnung auf längere Zeitabschnitte als eine Woche abgestellt werden (z.B. auf das Kalenderjahr).
c. Würde man bei einer Teilzeitbeschäftigung nur an 3 bzw. 2 Tagen in der Woche arbeiten, so würde sich nach der oben aufgeführten Berechnungsmethode (unter Exkurs) folgender Urlaubsanspruch ergeben: 3 Arbeitstage: 24:6 = 4; 4 (Ergebnis) * 3 (3-Tage-Woche) = 12 Arbeitstage Urlaub
2 Arbeitstage: 24:6 = 4; 4 (Ergebnis) * 2 (2-Tage-Woche) = 8 Arbeitstage Urlaub
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Das würde ja wieder die Theorie bekräftigen, dass grundsätzlich die vier Tage dann abgezogen werden.
VERWIRRUNG!!!
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Curry
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- j3NN
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Also bei mir wurden auch immer pauschal 4 Tage abgezogen und ich hatte insgesamt 4 Wochen, also 20 Tage Urlaub.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.
Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
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- Ciara
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Einfach mal den Chef fragen.
Ich hatte die Samstage zuerst auch miteinberechnet. Da sagte meine Chefin plötzlich wo ich denn noch die restlichen Tage hinpacken will. Ich hab gesagt das die doch schon drin wären und sie meinte nur, dass es ja noch schöner wäre wenn ich Samstag Urlaub nehmen müsste.
Glück gehabt.
Ich hatte die Samstage zuerst auch miteinberechnet. Da sagte meine Chefin plötzlich wo ich denn noch die restlichen Tage hinpacken will. Ich hab gesagt das die doch schon drin wären und sie meinte nur, dass es ja noch schöner wäre wenn ich Samstag Urlaub nehmen müsste.
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Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
Das Thema "Werktage" beschäftigt mich auch.
Wenn ein AN beispielsweise am 01.05.07 ein neues Arbeitsverhältnis eingeht, hat er dann 16 Werktage Urlaub bis zum 31.12.07? Das wären m.E. 2 Wochen (=12 Tage inkl. Samstag) plus weiterer 4 Tage.
Wie sieht es mit den verbleibenden 4 Tagen aus? Wie sind diese zu nehmen? Muß ein Samstag angerechnet werden, auch wenn man eigentlich nur von Montag bis Donnerstag (=4 Tage) Urlaub nimmt?
Ich habe im BUrlG nachgelesen, aber ich werde nicht schlau draus.
Wenn ein AN beispielsweise am 01.05.07 ein neues Arbeitsverhältnis eingeht, hat er dann 16 Werktage Urlaub bis zum 31.12.07? Das wären m.E. 2 Wochen (=12 Tage inkl. Samstag) plus weiterer 4 Tage.
Wie sieht es mit den verbleibenden 4 Tagen aus? Wie sind diese zu nehmen? Muß ein Samstag angerechnet werden, auch wenn man eigentlich nur von Montag bis Donnerstag (=4 Tage) Urlaub nimmt?
Ich habe im BUrlG nachgelesen, aber ich werde nicht schlau draus.
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Also wenn du von Montag - Donnerstag Urlaub nimmst, denke ich nicht das du dann noch einen Samstag anrechnen musst.
Warum auch??
Warum auch??
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